IP, IT, IKT

Montag, 6. April 2009

X Men Origins: Wolverine Download

Sorry, der Titel wurde bewusst etwas reißerischer gewählt, um mehr Leserstromrevenue zu generieren.

Wie der Standard schreibt, ist jetzt ein Fox News Journalist gefeuert worden, weil er eine Work Print Kopie von X Men Origins: Wolvie gesaugt hat, um darüber zu berichten.
Die Pointe dahinter ist, der konservative Sender gehört genauso wie das Filmstudio Murdochs News Corp.

All das wäre ja noch keinen Bericht wert, geradezu lächerlich ist aber, mit was für einem Aufwand versucht wird, den "Leaker" zu finden - als ob's nicht eh unsichtbare Wasserzeichen gebe!
Wohlgemerkt, so eine Work Print Kopie ist nur der Rohschnitt, es fehlen Special Effects und laut manchen Standardpostern sogar der Sound.

Abgesehen von dem Weltuntergang, den das Studio herbeiredet wegen den bösen Raubmordkinderschänderkopierterroristen, weil jetzt wo es das im Netz gibt, schaut keiner den Film an, beschlagnahmt das FBI gleich ein ganzes Rechnerzentrum, wo jede Menge Firmen dranhängen, die nix damit zu tun haben.
Zero tolerance

Jessas Na hat folgendes geschrieben:
Diese Raubmordkindschänderkopierterroristen habens doch eh alle verdient. Die spielen alle Killerspiele. Tickende Zeitbomben sind das!

macindd hat folgendes geschrieben:
Ferdinand Morawetz vom VAP
hat sich bei einer Podiumsdiskussion im Februar in Salzburg "ein bisschen" versprochen: Er hat von einem Kinobetreiber erzählt, der ihn angeblich angerufen und gesagt hätte, dass er einen bestimmten Film nicht zeigen werde. Er habe diesen illegal heruntergeladen und festgestellt, dass er es nicht wert sei, gezeigt zu werden. Morawetz hat das als Beispiel dafür genommen, *wie schädlich Raubkopien seien*(!)

Tja, weniger Scheisse produzieren, dann schauts vielleicht auch wer.

Sonntag, 5. April 2009

Neues von der Schutzfristverlängerung und HADOPI ist - vorerst - durch

In der letzten Woche konnte ich selbst nicht berichten, ich berufe mich daher auf Harald:

Vorläufig scheitert eine Schutzfristverlängerung an der Uneinigkeit in GB, ob 70 oder 95 Jahre besser wären. Wenn sie sich lang genug nicht entscheiden können und der Schutz ausläuft, wär das net schlecht!

http://futurezone.orf.at/stories/1503654/

Die Nachrichten zum Thema Schutzfristverlängerung von Tonaufnahmen überschlagen sich derzeit. Eine Gruppe von 10 Staaten - und Österreich ist da dabei! - hat einen Beschluss im Coreper verhindert.

http://futurezone.orf.at/stories/1503764/

Wollen wir hoffen, dass der nächste Anlauf, sofern es einen gibt, genauso in die Hosen geht, dann ist das Thema Geschichte!

Der Keim des Widerstandes wird genährt! So oder etwas anders könnte man das nennen, was gerade zwischen dem einen Quasi-Monopolitsen Google und dem anderen Quasi-Monopolitsen Verwertungsgesellschaft abläuft.

Diese beiden konnten sich nämlich auf keinen neuen Nutzungsvertrag einigen, weshalb deutsche und britische Nutzer ab sofort keine Musikvideos mehr sehen dürfen (länderspezifische Sperre).

Die AKM will sich da jetzt auch einmischen.

http://futurezone.orf.at/stories/1503757/

Ich kann nur sagen: Endlich finden die Verwertungsgesellschaften einen ebenbürtigen, wenn nicht sogar einen mächtigeren Gegner vor!

Bitte mich richtig zu verstehen: Ich finde Monopole/Kartelle nicht gut, aber hin und wieder kann man diesen doch positive Eindrücke abgewinnen!

Und Frankreich schlägt stellvertretend für die Verwertungsgesellschaften zurück. Wenn man schon nicht den Monopolisten erfolgreich abknöpfen kann, so trenne ich einfach die Nutzer vom Netz, dann hat der Konkurrenzmonopolist auch keine Nutzer mehr.

Gestern wurde in der französischen Nationalversammlung das "Loi HADOPI" verabschiedet. Das ermöglicht die Internetsperre nach drei Warnungen durch eine Behörde. Die ersten beiden Warnungen müssen den Vorwurf des Vergehens nicht beinhalten, mit der dritten erfolgt die Sperre.

Wettlauf zum Stichtag 21. April: Verhindern könnte diese Geschichte nur das EU Parlament in seiner zweiten Lesung an diesem Tage zum Telekompaket. Kommt der Zusatz hinein, dass eine Sperre nur durch Richter zulässig ist, wäre die Behörde HADOPI falsch zusammengesetzt. Ein Abänderungsvorschlag motiviert durch Frankreich in der Richtung, dass eine "Behörde" ausreicht, liegt vor. Jetzt ist die Frage, wer das bessere Lobbying hat: Die Internetnutzer oder die Verwerungsgesellschaften unterstützt von Frankreich? Die Antwort ist suggeriert, die Frage ist nur, ob das Parlament mal wieder zum David wird, der den Goliath ärgert!

http://futurezone.orf.at/stories/1503778/


Hinzuzufügen ist noch, dass die HADOPI noch nicht 100% sicher ist, auch ungeachtet des EU- Parlaments. Das ganze hat mit dem französischen Legislativsystem zu tun und ist eher kompliziert. Für uns außerhalb Frankreichs zählt primär das Ergebnis.

Wichtig ist meines Erachtens auch das noch:

Im Gegenzug für die verschärfte Verfolgung der Raubkopierer soll nach einer Selbstverpflichtung der Branche der Kopierschutz für Filme und Musik abgeschafft werden. Dieser Kopierschutz gilt allerdings selbst in der Medienindustrie als gescheitert. Es ist ja schon lächerlich, wie weit man einem einzelnen Industriezweig entgegenkommt, da wird ja die Autoindustrie neidig (und das kann man in Zeiten der Krise immerhin noch begründen, während die Medienindustrie einfach den Zug der Zeit ignorieren), also gut, dass auch sie endlich einmal dem Rest der Welt entgegen kommen.

Mittwoch, 25. März 2009

Ron Carmel (World of Goo) spricht sich gegen DRM aus

http://www.gamespot.com/news/6206551.html?tag=latestheadlines;title;5

Ein Spieleproduzent, der ja eigentlich für DRM sein müsste, ist laut artikuliert dagegen. Und er hat sogar gute Argumente.

Ron Carmel, dessen bis dato unbekannte Firma 2D Boy letztes Jahr den Überraschungshit World of Goo herausbrachte, sagte bei der GDC dazu:

Zitat:
Don't bother with DRM--it's a waste of time. You just end up giving the DRM provider money. Anything that is of interest gets cracked, and the cracked version ends up having a better user experience than the legit version because you don't have to input in some 32-character serial number

Montag, 23. März 2009

Computerspielsucht - nüchtern betrachtet

Hier gibt es einen ausführlichen Artikel von mir, wo ich mich mit dem Zahlenmaterial kritisch auseinandersetze.

Freue mich über Feedback

Donnerstag, 19. März 2009

Artikel von mir bei NO

Seit kurzem bin ich bei dem Online- Magazin www.nintendo-online.de Redakteur.

Ich schreibe dort Artikel, die sich mit diversen Aspekten von Videospielen, insbesondere Nintendo beschäftigen.

Das Blog hier betrifft natürlich einen wesentlich breiteren Hintergrund und wird daher selbstverständlich weiterhin bespielt werden.

Ich erlaube mir aber bei manchen Themen, hier nicht die ganzen Nachrichten abzutippseln, sondern nur die Schlagzeilen. Wen es interessiert, kann ja vor Ort dann die korrespondierenden News lesen:

Namco Bandai kauft D3 Publisher

Sony Mitarbeiter bekommen dieses Jahr keine Gehaltserhöhung

Herausstreichen möchte ich diesen besonders auführlichen Artikel von mir, es geht um den Mobile Gaming Markt der Zukunft, also insbesondere wie das IPhone sich positionieren wird:
Neue Konkurrenz für DSi & Co? IPhone 3.0

Freitag, 13. März 2009

Schutzfristverlängerung mal wieder und was die ö Parteien davon halten

Schon öfter (zuletzt hier) wurde hier über die Bestrebungen, die Schutzfrist für Tonaufnahmen zu verlängern, berichtet.
Jetzt erhebt sich eine Gegenstimme.

http://futurezone.orf.at/stories/1503275/

Zitat:
Eine Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen auf 95 Jahre würde der europäischen Kultur und Wirtschaft schaden, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung zahlreicher Experten aus verschiedenen Universitäten in der EU.

Eine Verlängerung der Schutzfrist käme den Aktionären der vier großen Musikkonzerne zugute, die den Großteil der Rechte an den Tonaufnahmen aus den 1960er Jahren halten. Die europäische Öffentlichkeit würde die Verlängerung mehr als eine Milliarde Euro kosten.
Zitat:
Die Schutzfrist für Tonaufnahmen aus den 1960er Jahren würde nach der derzeitigen Regelung demnächst auslaufen. Davon wären unter anderem frühe Aufnahmen der Beatles und der Rolling Stones betroffen. Diese Aufnahmen könnten dann ohne die mitunter aufwendige Klärung der Rechte in Filmen verwendet, öffentlich aufgeführt oder auf CD angeboten werden.

Gebühren für Kompositionen und Texte müssten zwar weiterhin an Verwertungsgesellschaften entrichtet werden, die Abgeltung der Leistungsschutzrechte für die Tonaufnahmen würde jedoch entfallen.

Was machen unsere Politiker? Die FuZo hat nachgefragt: Zitat:
Von den österreichischen EU-Parlamentariern werden voraussichtlich die Abgeordneten der ÖVP für eine Verlängerung der Schutzfrist stimmen, hieß es im Jänner aus dem Büro von ÖVP-Europaklubobmann Othmar Karas. Die Europaparlamentarier der SPÖ und der Grünen teilten ORF.at mit, dass sie der Ausweitung der Schutzrechte nicht zustimmen wollen.

Auch (E-)Bücherhandel droht mit Klagen und fordert Three Strikes

Die Buchhändler und die Musikindustrie marschieren gemeinsam. Nein, dieser Post ist keine Satire.

http://futurezone.orf.at/stories/1503256/

Zitat:
Zur Einführung der elektronischen Bücher hat der deutsche Buchhandel dann auch gleich massenhaft Klagen gegen User angekündigt, die unlizenzierte E-Books herunterladen. "Wir werden in aller Schärfe gegen den illegalen Download, gegen den Diebstahl im Internet, vorgehen" und "die Gerichte mit Tausenden von Verfahren beschäftigen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis, zur Eröffnung der Leipziger Buchmesse. "Die Politik zwingt uns zu diesem Schritt." Sie neige zur Bagatellisierung dieses "organisierten Verbrechens".
Projekt Gutenberg sollte man überhaupt sofort zusperren. Aber gegen Googlebooks trauen sie sich nicht vorzugehen, traue ich mich zu wetten. Zitat:
Um die Internet-Nutzer, die sich strafbar machen, ausfindig zu machen, solle "der Auskunftsanspruch auf den konkreten Namen des illegalen Down- oder Uploaders" genutzt werden, sagte Skipis.

Aha. Und wer weiß den konkreten Namen des illegalen Down(!)loaders? Der Provider kaum, der weiß bestenfalls, auf wen der Anschluss läuft. Und sonst weiß es wohl auch keiner. (Download in Österreich ist, wenn er ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt, nicht mit Upload verbunden ist und nicht direkt einen Kopierschutz umgeht, (noch) legal.)

Zitat:
Bevor ein Strafverfahren eingeleitet wird, solle der Nutzer ein oder zwei Verwarnungen per E-Mail erhalten. Wenn er dann immer noch Bücher unlizenziert aus dem Internet herunterlade, bleibe nur die Klage. "Provider verweigern sich der Zusammenarbeit, und die Politik handelt nicht." Effektiv sei auch die Sperre des Internet-Zugangs für einen bestimmten Zeitraum.

Tja, hier gibt es schon neue Fans von HADOPI, Three Strikes und wie sie alle heißen.

Es gibt schon konkrete Aufrufe, den Bücherhandel allgemein oder wenigstens die neue Online- Plattform Libreka zu boykottieren. Momentan schließe ich mich dem noch nicht an, ich vertraue noch darauf, dass Vernunft einkehrt.

Donnerstag, 5. März 2009

Blood, Gore & Casual 2 - Wii die Kinderkonsole

Im Post zu Blood, Gore and Casual habe ich mich ja schon ausführlich darüber ausgelassen, dass es am Wii primär Casual Crap Shovelware und Metzel- Schnetzel Spiele gibt.

Nicht dass ich was gegen Pony- Streichel- Spiele oder Gedärme- Rausreiß- Spiele habe, die haben eine Existenzberechtigung genauso wie alle anderen Arten von Spielen und Unterhaltungsmedien, solange ich sie nicht spielen muss. Das Problem ist aber, dass sich das Angebot an Spielen auf diese beiden Pole konzentriert und der reichliche Platz dazwischen nur in Ansätzen genutzt wird.

Was mir aber bei so manchem Forum aufgefallen ist (das Zitat aus dem letzten Post dazu ist ja symptomatisch), dass sich insbesondere jugendliche Spieler an den überzogenen Gewaltdarstellungen erfreuen.
Wer sich an Casual Crap Shovelware erfreut, ist mir hingegegen schleierhaft, vielleicht Leute die nie was besseres gespielt haben und nur mal kurz zwischendurch für ein paar Minuten spielen?

Also, ungachtet dessen, dass es wohl auch Splatter- Connaisseure oder - Gourmets gibt oder Leute, die in Blutspritzmustern oder Ektomien ohne Narkose Kunst sehen, eine nicht zu unterschätzende Zielgruppe scheinen gerade und vor allem - sagen wir mal - Jugendliche zu sein. Die dürften die Spiele zwar meist auf dem Papier nicht kaufen, aber das ist in der Praxis ja bekanntlich ganz anders, siehe zB hier.

Tja, man hat bis jetzt den meisten Nintendo- Konsolen vorgeworfen, Kinderkonsolen zu sein.
Beim Wii scheint dieser Vorwurf - Blood, Gore and Casual - aber schon Berechtigung zu finden.

Montag, 2. März 2009

Schmidbauer im FuZo Interview

Franz Schmidbauer, ein Richter aus Salzburg dessen Meinung zum IP- Thema ich sehr schätze, gibt der fuzo ein Interview.

http://futurezone.orf.at/stories/1502953/

Inhaltlich bietet das Interview für aufmerksame Leser meines Blogs zu dem Thema nicht viel Neues.

Zitat:
ORF.at: Die Unterhaltungsindustrie beziffert den ihr durch The Pirate Bay entstandenen Schaden mit mehr als zehn Millionen Euro und setzt ihre Schadenersatzforderungen de facto mit entgangenen Musikverkäufen gleich. Sind solche Berechnungen Ihrer Meinung nach seriös?

Schmidbauer: Diese Berechnungen sind völlig aus der Luft gegriffen. Solche Summen dienen auch der Einschüchterung. Je höher der Streitwert, desto teurer ist der Prozess, da die Prozesskosten in vielen Fällen auf Basis des Streitwerts errechnet werden. Das führt auch dazu, dass sich manche Leute den Rechtsstreit gar nicht mehr leisten können.

Was den Schaden an sich betrifft, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass Inhalte immer schon kopiert wurden. Musik wurde auch früher nicht nur gekauft, sondern vor allem auf Kassetten aufgenommen oder auf CDs gebrannt. Als Privatkopie war das auch immer legal. Das ist heute nicht anders. Dazu kommt, dass das Medienangebot für Jugendliche heute viel größer ist. Jugendliche beschäftigen sich mit dem Internet, Computerspielen und Handys und geben dafür auch sehr viel Geld aus, so dass für Musik nicht mehr viel übrig bleibt.

Neben dem Medienbudget der Jugendlichen gibt es aber auch weitere Gründe für den Rückgang des Musikverkaufs. Etwa das unattraktive Angebot und die Probleme, die sich aus dem Kopierschutz ergeben. Ich habe in meinem Aufsatz versucht, die möglichen Gründe für den Rückgang umfassend darzustellen und auch die positiven Seiten der Tauschbörsen aufzuzeigen. Da wird dann sehr schnell deutlich, dass die Gleichung "Download ist gleich entgangener CD-Verkauf" blanker Nonsens ist und nicht einmal ansatzweise stimmt.


Zitat:
ORF.at: Auf der Website zur Aktion "Ideen sind etwas wert", die von österreichischen Musik- und Filmwirtschaftsverbänden betrieben wird und seit einigen Jahren Schulen Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht anbietet, wird die Sängerin Christina Stürmer mit dem Satz "Illegaler Download ist Diebstahl" zitiert. Wie beurteilen Sie als Richter so eine Aussage?

Schmidbauer: Juristisch gesehen ist das Unsinn. Es wird von der Musikindustrie immer wieder versucht, eine Vervielfältigung eines Musikstückes als illegal zu brandmarken. Letztendlich ist ja der "illegale Download", der meiner Meinung nach nicht illegal ist (siehe Begründung im Aufsatz), nichts anderes als das Aufnehmen vom Radio. Der Download darf allerdings nur zu privaten Zwecken erfolgen und nicht zum Zweck einer neuerlichen Veröffentlichung.

Bei den Tauschbörsen gibt es allerdings das Problem, dass die Musik meist gleichzeitig wieder angeboten wird. Da komme ich in den Bereich, wo es gefährlich wird. Da geht es um die Freigabe des öffentlichen Ordners für Musik im Internet - der Upload ist illegal und nach dem österreichischen bestehenden österreichischen Urheberrecht eindeutig strafbar. Darüber wird auch nicht gestritten.

Ein solcher Vervielfältigungsvorgang kann aber auch dann, wenn er nach dem Gesetz nicht zulässig ist, niemals als Diebstahl angesehen werden, weil nichts weggenommen wird. Ein Diebstahl ist laut Strafgesetz "die Wegnahme einer beweglichen Sache, mit dem Vorsatz, sich zu bereichern". Beim Download von Musik wird niemanden etwas weggenommen, da das kopierte Musikstück ja weiterhin verfügbar ist. Begriffe wie "Diebstahl geistigen Eigentums" oder "Raubkopie" sind psychologische Kunstgriffe, um Tauschbörsennutzer in den Bereich der schweren Kriminalität zu hieven. Im nächsten Satz wird das dann meist noch mit Kinderpornografie und organisiertem Verbrechen in Verbindung gebracht. Auf diesem Niveau kann man nicht mehr diskutieren.


Zitat:
ORF.at: Die Nutzungsrechte der Konsumenten an urheberrechtlich geschützten Inhalten wurden in den vergangenen Jahren zunehmend eingeschränkt.

Schmidbauer: Die Einschränkungen betreffen vor allem die Privatkopie. Zwar dürfen Musik, Fillme und andere Inhalte für private Zwecken immer noch kopiert werden, dabei darf jedoch kein Kopierschutz umgangen werden. Mit diesem Verbot, das im Paragraf 90c Urheberrechtsgesetz geregelt wurde, und der Tendenz der Medienindustrie Kopierschutz zu forcieren, wurde de facto die Privatkopie in gewissen Bereichen abgeschafft. Das ist sowohl bei Musik und Filmen als auch bei Computerspielen ein Problem.

Nehmen wir zum Beispiel Blu-ray-Discs, wo der Kopierschutz das Abspielen der Filme so erschwert, dass der Konsument letztlich frustriert davon die Finger lässt. Ich habe das ausprobiert und habe so lange Probleme gehabt, bis ich ein Crack-Tool verwendet habe. Erst dann konnte ich den Film am PC abspielen. Es ging mir nicht ums Kopieren, ich wollten die Blu-ray-Disc nur abspielen können, und genau das hat aufgrund des unsinnigen HDCP-Kopierschutzes, der zudem jede Menge Ressourcen verschlingt, nicht funktioniert.

Na, ich hoffe das ist schon verjährt.
Zitat:
ORF.at: Ist bei solchen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu den Delikten noch gegeben?

Schmidbauer: Die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen im Hinblick auf den gewünschten Erfolg - der Begriff stammt aus der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - ist spätestens seit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Gleichgewicht geraten. Diese hat zu einem Paradigemenwechsel geführt. Davor war es einfach undenkbar, dass ohne Vorliegen eines schweren Deliktes in einem solchen Ausmaß in die Privatsphäre und das Recht auf Datenschutz aller eingegriffen wird.


Zitat:
Eine Lösung, die ich persönlich für gut halte, ist die Flatrate, bei der auf Internet-Zugänge, sei es volumensabhängig oder pauschal - eine Abgabe aufgeschlagen wird. Man müsste nur darauf achten, dass das Geld bei den Kreativen landet und nicht bei der Medienindustrie versickert. Selbst wenn ein Polizeistaat geschaffen würde, könnte das Kopieren nicht völlig verhindert werden. Dazu gibt es mittlerweile zu viele Möglichkeiten. Die Urheberrechtsindustrie wird im Kampf um ihre Pfründe immer hinterherzockeln und all die Maßnahmen, die Freiheiten und Grundrechte einschränken, werden letztlich nicht den gewünschten Effekt bringen. Diese Einschränkungen sind aber eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Demokratie und deswegen muss man diesen Bestrebungen entschieden entgegen treten.


Hier der neueste Aufsatz von Schmidbauer zum Thema:
http://www.internet4jurists.at/news/aktuell97.htm

Videospiele - die sexualitätsfeindliche Sphäre

In den folgenden News geht es zwar um ein Microsoft- Produkt, aber eigentlich um Sex und Gewalt in den USA.

USA, wir erinnern uns, das Land mit der größten Pornoproduktion, wo Prostitution illegal ist.
Das Land, in dem Metzel- Schnetzel- Blutspritz- Gedärmeraus- Spiele ok sind, aber sobald es den Anflug von weiblichen Brüsten zu sehen gibt, Skandal im Sperrbezirk.

Hier wird berichtet, dass sich ein User im Microsofts Onlinedienst Xbox Live theGAYERgamer nannte. Er berichtet weiters, dass er sehr viel Zeit damit verbringt, Leute zu "muten", also das Programm so zu konfigurieren, dass es Nachrichten von bestimmten Nutzern nicht mehr zu ihm weiterleitet. Die Vermutung legt nahe, dass es sich hier auch um Cybermobbing wegen seiner zu Schau getragenen sexuellen Orientierung handelt.

Jedenfalls fragte er nach, wieso er seinen Usernamen = Gamertag ändern sollte. Man sagte ihm an der Service Line, die Gamer- Community würde den Namen als unpassend empfinden.

Der zitierte Beitrag endet mit der Frage:
Zitat:
Would "theHETEROgamer" also be banned?


Der Standard berichtet von einem weiteren Fall, wo eine Spielerin ebenfalls gebannt wurde, weil sie auf ihre lesbische Neigung in ihrem Profil hinwies.

Allerdings liefert der Standard auch eine offizielle Microsoft Begründung, die verkürzt ausgedruckt sagt, jegliches Sexuelle sei verboten (also wohl auch Heterogamer), was, wenn das auch konsequent gegen alle durchgezogen wird, vertretbar ist.

Der Standard endet mit dem Hinweis, dass "Killman" oder "Killerm@ster" als Namen aber ohne Probleme möglich sind.

Auf diesen Report von NO möchte ich in gegebenen Zusammenhang hinweisen, wo es um Homosexualität in Computerspielen geht.

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