Neues von der Schutzfristverlängerung

Weiter oben habe ich ja schon über die neuesten Bestrebungen zur Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen berichtet.

Jetzt ist das ganze mal durch den Rechtsausschuss, wie die FuZo schreibt:
http://futurezone.orf.at/stories/1502498/

Zitat:
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat am Donnerstag dafür gestimmt, die Schutzfristen für Tonaufzeichnungen von 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Er entspricht damit weitestgehend den Wünschen der Medienindustrie.
Zitat:
Über den Bericht, der von dem Iren Brian Crowley verantwortet wird, der wiederum der rechtskonservativen Fraktion Europa der Nationen (UEN) angehört, wird das EU-Parlament am 2. März in Straßburg abstimmen. Geändert werden soll die Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte.
Zitat:
Die Kommission soll drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen und danach alle vier Jahre untersuchen, ob die Verlängerung der Schutzfristen auch tatsächlich "die soziale Situation der Künstler" verbessert habe, wie es in einer Mitteilung des Parlaments vom Donnerstag hieß.

Und wenn nicht, nehmen sie es sicher wieder zurück (zur Situation der Künstler steht eh schon was im früheren Post dazu), aber: Zitat:
Der Ausschuss hat demnach den ursprünglichen Entwurf des Berichts leicht abgewandelt, so dass Medienkonzerne nicht aus bereits geschlossenen Verträgen noch im Nachhinein Geld abziehen können. Einen weiteren Kompromiss stellt die Einrichtung eines Fonds für Livemusiker dar, der von den Rechteverwertungsgesellschaften verwaltet werden soll. Der Fonds soll von den Produzenten finanziert werden, die zu diesem Zweck mindestens 20 Prozent der durch die Schutzfristenausdehnung erhaltenen Mittel in ihn einzahlen sollen.
Zitat:
Inwieweit die Künstler selbst von der Verlängerung der Schutzfristen profitieren, ist in der Branche stark umstritten. Mit der Verlängerung der Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen um 45 Jahre würden Millionen Euro der europäischen Konsumenten in die Taschen der vier großen Musikkonzerne umgeleitet, hieß es in einer Erklärung, die unter anderem vom Dachverband der europäischen Konsumentenschützer (BEUC), der IFLA, die weltweit rund 650.000 Bibliothekare vertritt, der britischen Open Rights Group und der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterzeichnet wurde.


Würde es wirklich um die Künstler gehen, wäre wohl eine Frist von sagen wir mal 50 Jahren (ist ja die aktuelle, meinetwegen 55 oder 60) oder 20 Jahre nach dem Tod des Künstlers (Erwachsenwerden allfälliger minderjähriger Erben), was früher eintritt, logisch. Da es so eine Grenze nicht gibt, ist klar wes Kind das Ganze ist. Aber das wussten wir ja schon vorher.

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