Donnerstag, 5. März 2009

Reaktionen auf das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz von Wahlcomputern

Eine Besprechung des Urteils findet sich hier.

Die beiden Deutschen, die das Urteil angestrebt haben, zeigen sich natürlich erfreut, und kritisieren im Standard auch das österreichische Modell des E-Votings, das nicht nur die selben SChwächen wie das deutsche System des Wahlcomputers in der Wahlzelle habe, sondern eben auch Probleme mit der Wahrung des Wahlgeheimnis macht.

Es schreibt der Standard:

Die APA berichtete, dass das Ministerium nach Kritik von Juristen und dem deutschen Präzedenzurteil Maßnahmen ergreifen wolle, um die Nachvollziehbarkeit der Stimmauszählung zu gewährleisten. Jedem Wähler soll ein Prüfcode zugewiesen werden. Nach der Wahl könne der Wähler dann damit kontrollieren, ob sein Code - also seine Stimme - tatsächlich für die richtige Liste gezählt wurde.
Völlig klar ist mir nicht, wie das genau funktioniert und was es bringen soll, aber es hört sich jedenfalls so an, als ob damit die Wahrung des Wahlgeheimnis noch mehr durchlöchert wird. Nicht nur wer sich im selben Zimmer wie der Wählende befindet, kann nachlesen, was er/sie wählt, es reicht auch schon der Code um das zu kontrollieren. Von Bedenken hinsichtlich der Betreiber des Systems ganz abgesehen.

E-Voting kommt, betont Wissenschaftsminister Hahn gegenüber dem UniStandard: "Die deutschen Verfassungsrichter haben sich ausschließlich mit der in Deutschland zum Einsatz gekommenen Wahlautomaten befasst. Die für Österreich entwickelte E-Voting-Möglichkeit hat damit nichts zu tun." Vorausgesetzt, der noch laufende Zertifizierungsprozess werde positiv abgeschlossen, "gehe ich von einer sicheren, demokratiepolitisch einwandfreien und innovativen Zusatzmöglichkeit bei den ÖH-Wahlen aus".

Es steht mir nicht zu, einem Minister Ratschläge zu erteilen ("Das hamma ja noch nie so gemacht", "Da kunnt ja jeder kummen"), aber er sollte vielleicht doch noch mal das Urteil genau lesen und dann seine Aussage noch mal sorgfältig überdenken.

Auch auf anderer Ebene lernt man nicht dazu, wie der Standard schreibt:

Hier können Studierende ihre E-Card zu einer Bürgerkarte erweitern, Kartenlesegeräte erhalten sie gratis dazu - beides Voraussetzung für das E-Voting. Mit dieser Kampagne versucht das Wissenschaftsministerium, E-Voting und die Bürgerkarte zu bewerben.

Doch schon an dieser Stelle hapert es. Zwar lässt sich die E-Card problemlos zur Bürgerkarte aufrüsten, währenddessen sind jedoch die Computerbildschirme für Passanten einsehbar, persönliche Daten erscheinen unverschlüsselt auf dem Bildschirm, und zu guter Letzt äußert sich der "Freischaltungsassistent" gut hörbar für alle Umstehenden über das soeben eingegebene Passwort. Ähnliche Probleme soll es an der TU Graz geben.


Als ich mir meine Bürgerkarte holen ging, wollte man von mir, dass ich alle 3 Passwörter auf einen Zettel schreibe, den dann zumindest 2 der 3 anwesenden Mitarbeiter sahen.
Beim Widerrufspasswort ist das auch notwendig, weil das müssen sie eingeben. (Die anderen beiden hätte ich auch später erst aufschreiben können - oder gar nicht. Dazu gesagt hat mir das aber keiner und ich habe es erst nachher ableiten können).
Sie merken es sich aber eh nicht, haben sie mir glaubhaft versichert. (Wozu auch?)

Deutsches Bundesverfassungsgericht urteilt gegen Wahlcomputer

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-019
(da ist auch der Link zum Volltext)

Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der sich aus den verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen für Demokratie, Republik und Rechtsstaat ergibt, gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlich überprüfbar sind [...] Dabei kommt der Kontrolle der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses eine besondere Bedeutung zu.

Der Einsatz von Wahlgeräten, die die Stimmen der Wähler
elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln,
genügt nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Während bei der herkömmlichen Wahl mit Stimmzetteln Manipulationen oder Wahlfälschungen unter den Rahmenbedingungen der geltenden Vorschriften jedenfalls nur mit erheblichem Einsatz und einem präventiv wirkenden sehr hohen Entdeckungsrisiko möglich sind, sind Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software bei elektronischen Wahlgeräten nur schwer erkennbar. [...]Der Wähler selbst muss ohne nähere computertechnische Kenntnisse nachvollziehen können, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst wird. Wird das Wahlergebnis durch rechnergesteuerte Verarbeitung der in einem elektronischen Speicher abgelegten Stimmen ermittelt, genügt es nicht, wenn anhand eines zusammenfassenden Papierausdrucks oder einer elektronischen Anzeige lediglich das Ergebnis des im Wahlgerät durchgeführten Rechenprozesses zur Kenntnis genommen werden kann.

Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei den Wahlen elektronische
Wahlgeräte einzusetzen, wenn die verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle gesichert
ist. [...] Ob es noch andere technische Möglichkeiten gibt, die ein auf Nachvollziehbarkeit gegründetes Vertrauen des Wahlvolks in die Korrektheit des Verfahrens bei der Ermittlung des Wahlergebnisses ermöglichen und damit dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl genügen, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.

Einschränkungen der bürgerschaftlichen Kontrollierbarkeit des Wahlvorgangs können nicht dadurch ausgeglichen werden, dass Mustergeräte im Rahmen des Verfahrens der Bauartzulassung oder die bei der Wahl konkret eingesetzten Wahlgeräte vor ihrem Einsatz von einer amtlichen Institution auf ihre Übereinstimmung mit bestimmten Sicherheitsanforderungen und auf ihre technische Unversehrtheit hin überprüft werden. Auch eine umfangreiche Gesamtheit sonstiger technischer und organisatorischer Sicherungsmaßnahmen ist allein nicht geeignet, fehlende Kontrollierbarkeit der wesentlichen Schritte des Wahlverfahrens durch die Bürger zu kompensieren. Denn die Kontrollierbarkeit der wesentlichen Schritte der Wahl fördert begründetes Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit der Wahl erst dadurch, dass die Bürger selbst den Wahlvorgang zuverlässig nachvollziehen können.


Der BVfGH führt weiters aus, dass auch durch keine anderen verfassungsrechtlichen Forderungen der Einsatz von solchen Wahlgeräten geboten ist.
Die Wahl des Bundestags bleibt jedenfalls gültig.

Was ist daraus für die hiesige Diskussion des E-Votings zu gewinnen?
Alle Bedenken, die hier geäußert werden, treffen auch beim E-Voting, so wie es jetzt geplant ist, zu. Wie schon öfters angesprochen, ist Transparenz (hier als Öffentlichkeit) bezeichnet ein wesentliches Element in das Vertrauen in die Demokratie.

Dazu kommen noch die schon genannten Probleme mit "geheim" und "frei".

Dieses Blog hat schon 100 Tage durchgehalten

Ganze 100 Tage besteht dieses Blog nun schon.

Zeit für einen Rückblick und eine Evaluation.

Der Counter - der mich und Bots nicht zählt, so ist er konfiguriert - zählt fast 400 BesucherInnen. Das sind im Schnitt 4 pro Tag, das ist zwar nicht berauschend, aber andrerseits durchaus ok, da das Blog ja nicht beworben wird bzw wurde, einzig auf dieser Heimseite gibt's einen Link und vereinzelt habe ich in 2 Foren Links gesetzt.

Es gibt momentan 112 Beiträge (inkl. diesem) das bedeutet täglich ~1,1 Posts.

"Je nach Thema sind rund 150 bis 500 Besucher am Tag erforderlich, um die Kosten eines dedizierten Servers zu refinanzieren. Deutschsprachige Blogs haben im Schnitt nur ein Zehntel dieser Leserschaft." habe ich mal wo gelesen.
Ok, na gut, ich arbeite weiterhin daran.

Der beliebteste Themen Bereich ist, das zeigt die Statistik, der IP/IT Bereich, Platz 2 Persönlich und Nummer 3 ist der neueste (und vorübergehende) Schwerpunkt E-Voting.
Obwohl sich im persönlichen Bereich wenig tut, hat der die Nase wohl deswegen so weit vorne, weil der meistgelesene (und längste) Beitrag der zu meiner Zeit als BA ist. Wieso das so ist, kann ich mir auch nicht erklären. Auch die Cowsmic Views haben da wohl ihren Anteil daran, übrigens im Moment auch der einzige nicht deutschsprachige Post.

Bei den viel gelesenen Artikeln vorne dabei ist der über Blood, Gore und Casual, mein Lamento über die Kinderkonsole Wii welches auch schon eine Fortsetzunggefunden hat. Besonders beliebt sind außerdem 2 medienkritische Artikel, der zum unreflektierten Abschreiben von Wikipedia durch die Qualitätsmedien und den mehr als Scherz gedachten zur Privilegienaufdeckung durch den Standard.

Bei den 30 Topreferern sind gleich 7 verschiedene Google- Suchdienste. Einzige anderer Suchdienst ist die Suche von T-Online sowie ein weiterer, den ich allerdings aus gutem Grund boykottiere und daher hier nicht erwähne - er verlinkt auch nur aufgrund seiner Fehler und falscher Infos überhaupt auf mein Blog. Weit oben finden sich weiters diverse Angebote von Twoday.net, mein Forum, kortz.at und Nintendo Online.

Bei den Topsuchbegriffen führt immer noch Stefan Petzner, dann Udo, und dann Ramesh Nair. Die sonstigen Suchbegriffe sind sehr bunt gemischt, Katzenfotos und E-Voting finden sich leider nicht darunter.

49% der BesucherInnen benutzen Mozilla, 76% WindowsXp, ca ein Drittel verwendet Mozilla und WinXP.

Blood, Gore & Casual 2 - Wii die Kinderkonsole

Im Post zu Blood, Gore and Casual habe ich mich ja schon ausführlich darüber ausgelassen, dass es am Wii primär Casual Crap Shovelware und Metzel- Schnetzel Spiele gibt.

Nicht dass ich was gegen Pony- Streichel- Spiele oder Gedärme- Rausreiß- Spiele habe, die haben eine Existenzberechtigung genauso wie alle anderen Arten von Spielen und Unterhaltungsmedien, solange ich sie nicht spielen muss. Das Problem ist aber, dass sich das Angebot an Spielen auf diese beiden Pole konzentriert und der reichliche Platz dazwischen nur in Ansätzen genutzt wird.

Was mir aber bei so manchem Forum aufgefallen ist (das Zitat aus dem letzten Post dazu ist ja symptomatisch), dass sich insbesondere jugendliche Spieler an den überzogenen Gewaltdarstellungen erfreuen.
Wer sich an Casual Crap Shovelware erfreut, ist mir hingegegen schleierhaft, vielleicht Leute die nie was besseres gespielt haben und nur mal kurz zwischendurch für ein paar Minuten spielen?

Also, ungachtet dessen, dass es wohl auch Splatter- Connaisseure oder - Gourmets gibt oder Leute, die in Blutspritzmustern oder Ektomien ohne Narkose Kunst sehen, eine nicht zu unterschätzende Zielgruppe scheinen gerade und vor allem - sagen wir mal - Jugendliche zu sein. Die dürften die Spiele zwar meist auf dem Papier nicht kaufen, aber das ist in der Praxis ja bekanntlich ganz anders, siehe zB hier.

Tja, man hat bis jetzt den meisten Nintendo- Konsolen vorgeworfen, Kinderkonsolen zu sein.
Beim Wii scheint dieser Vorwurf - Blood, Gore and Casual - aber schon Berechtigung zu finden.

Blog wurde geschlossen - Nachfolge: http://forum.kortz.at

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