E-Voting

Dienstag, 21. April 2009

Was ist eigentlich Herrn Krimmers Aufgabe?

Robert Krimmer wird in den Medien (auch in meinem Blog zum E-Voting) wiederholt genannt. Manchmal wird er als E-Voting-Experte odgl bezeichnet, öfters aber als Berater der Regierung. Ich habe jetzt sehr viel auf diversen offiziellen Seiten gesucht, aber ich weiß immer noch nicht, was seine Aufgabe ist.

Klar ist, dass man bei der Vorbereitung für so ein Projekt Berater, Fachleute etc brauch.

Im Hinblick darauf, dass das E-Voting in ca. 4 Wochen stattfindet, braucht es aber keine Vorberatung, Vorbereitung etc mehr. Also entweder hat er seine Beratungstätigkeit schon ausgeführt und der Regierung geholfen, dass umzusetzen, dann die Frage, wieso er immer noch als Regierungsberater tituliert wird - oder er hat immer noch was damit zu tun. Dann würde ich sehr gerne wissen, was genau seine Aufgabe ist, weil in einer der Kommissionen sitzt er nicht, wem ist er verantwortlich, was bekommt er dafür?
Und vor allem, wieso ist er amtierender, aktiver Vorsitzender einer Studienrichtungsvertretung für die AG, während er unparteiisch beraten soll?

Ja, ich habe auch einen Beleg dafür (abgesehen davon, dass er es sogar auf seiner eigenen HP schreibt):
http://www.oeh-wu.at/doktorat/344-vorstellung-des-teams-und-beratungszeiten.html

Dienstag, 14. April 2009

Sophie Wollner (VSStÖ) im Standardinterview

Wie gesagt, all das folgende entstammt aus einem Standardinterview mit der VSStÖ Spitzenkandidatin.

Wollner: E-Voting ist eine Beschneidung des geheimen und freien Wahlrechts. Das ist noch schlimmer als die Briefwahl. Jeder kann mir reinschauen, was ich wähle, ich kann unter Druck gesetzt werden. Und das Schlimmste: Ich weiß nie, was mit meiner Stimme passiert. Ich kann als Wähler nicht nachvollziehen, wo meine Stimme hingeht.

Zu den Umfragen, dass die Mehrheit der Studis eigentlich pro E-Voting sei, meint sie, es käme darauf an, wie die Fragen gestellt wären und außerdem steigere E-Voting die Wahlbeteiligung nicht.

Eine Klage wird geprüft.
Also das übliche Taktieren: Zunächst schreien wir (zwar prinzipiell zu recht, aber polemisch und einseitig), bringt das das gewünschte Wahlergebnis, ist's gut. Wenn nicht, kann man ja noch klagen.

Dienstag, 7. April 2009

ÖH Uni Wien ist entsetzt über Vargas Demokratieverständnis

http://www.oeh.univie.ac.at/politik/presseaussendungen/2009/09-03-30.html

ÖH Wahlen lästige Nebensache für Bundeswahlkommissions-vorsitzenden

Der von Minister Hahn eingesetze Wahlkommisionsvorsitzende Bernhard Varga verglich am 20. März gegenüber der ÖH Uni Wien die ÖH-Wahlen mit KlassensprecherInnenwahlen und hielt diese für nicht besonders wichtig.[...]

Bei einer elektronischen Stimmabgabe müsse die Gewährleistung des geheimen und persönlichen Wahlrechts, laut Varga, nicht rechtlich geschützt werden; die Studierenden sollten dies selbst tun. [...] Die Wahlkommission muss sich um die Sicherung einer geheimen und persönlichen Wahl kümmern, anstatt die Verantwortung auf Studierende abzuschieben“[...]

Außerdem verglich Varga die elektronische Stimmabgabe mit dem privaten elektronischen Zahlungsverkehr. „Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob ich von meinem demokratischen Grundrecht Gebrauch mache, an dessen Durchführung ein öffentliches Interesse bestehen muss oder privat Bücher übers Internet bestelle“, so Marlies Wilhelm, ÖH Uni Wien Vorsitzteam. "Witzeleien über Zahlungsverkehr sind insbesondere unangebracht, solange die Ungereimtheiten rund um die Vergabe des E-Voting an die Firma Scytl nicht restlos aufgeklärt sind."


Ich hab ja auch meine Quellen, und die bestätigen diese Anekdote. Ich kann daher in diesem einen Fall der ÖH zustimmen:

Wer dafür verantwortlich ist, eine demokratische Wahl durchzuführen, sollte diese Aufgabe zumindest ernst nehmen und sie nicht geringschätzen und sich mit den demokratischen Grundsätzen auseinandersetzen.

Montag, 6. April 2009

ÖH Uni Wien fordert: Stopp E- Voting

Am 30.03.2009 verschickte die ÖH an der Uni Wien ihren Newsletter, der meines Wissens an alle Studierende der Uni Wien geht. Darin findet sich folgender Text unter Punkt 3:

STOP E-VOTING
>
> Bundesminister Hahn will bei den kommenden ÖH Wahlen die Studierenden als
> Versuchskaninchen für E-Voting missbrauchen. Zusätzlichen zur Stimmabgabe
> in der Wahlkabine soll also auch das Wählen im Internet ermöglicht werden.
> Das sogenannte E-Voting schränkt die BürgerInnenrechte auf freies und
> geheimes Wahlrecht aber in unzumutbarer Weise ein.
>
> Diese beiden Wahlgrundsätze sollen garantieren, dass die WählerInnen ihre
> Stimmen nach freiem Willen abgeben können und nicht zu einer bestimmten
> Wahl gezwungen werden können oder für ihr Stimmverhalten Konsequenzen
> befürchten müssen. So soll die Demokratie geschützt und Diktaturen
> verhindert werden.
>
> Bei einer normalen Stimmabgabe in einem Wahllokal entsenden alle
> wahlwerbenden Gruppen BeobachterInnen welche die Einhaltung dieser
> Grundsätze kontrollieren können. Sie achten darauf, dass die WählerInnen im
> Moment ihrer Stimmabgabe alleine in der Wahlzelle sind und ihre Wahl auf
> einem anonymen Stimmzettel kundtun. Gleichzeitig ist die/der WählerIn
> sicher wo sie/er das Kreuz gemacht hat und wem sie/er dadurch die Stimme
> gegeben hat. Durch den Einwurf in die Wahlurne wissen sie, dass die Stimme
> zur Auszählung kommt.
>
> Bei einer Stimmabgabe übers Internet bestehen diese Sicherheiten nicht. Im
> schlimmsten Fall können die WählerInnen Zuhause direkt durch Gewalt zu
> einer Stimmabgabe gezwungen werden. Aber dieses Ziel kann auch deutlich
> subtiler erreicht werden. So können die meisten trotz aktuellem
> Virenscanner wahrscheinlich nie sicherstellen, dass sich nicht gerade Viren
> oder sogenannte Spyware auf ihrem Computer befinden welche die Stimmabgabe
> überwachen oder sogar verändern. Sollte die Stimme den Computer
> ordnungsgemäß verlassen haben kann niemand feststellen ob die Stimme
> unverändert am Empfangsort im Bundesrechenzentrum angekommen ist und auch
> richtig gezählt wurde. Es gibt lediglich eine Bestätigung, dass eine Stimme
> abgegeben wurde, nicht allerdings welche Wahl getroffen wurde.
>
> Ebenso begrenzt sind die Möglichkeiten der WahlbeobachterInnen bei
> E-Voting. Ein Serversytem das Stimmen anonym zählen soll ist so komplex und
> die Manipulationsmöglichkeiten so vielschichtig, dass eine vollständige
> Kontrolle nicht mehr möglich ist. Alles was mit den Stimmen noch vor
> eintreffen am Server im Bundesrechenzentrum passiert entzieht sich völlig
> der Beobachtung.
>
> Aus diesen und wahrscheinlich einigen anderen Gründen gibt es bereits
> breite Kritik an den Internetwahlen. VfGH Präsident Holzinger spricht sich
> gegen E-Voting aus, die Vorsitzende der Wahlkommission an der Uni Wien
> Gerda Marx ist deshalb zurück getreten, der Datenschutzrat der
> Bundesregierung hat E-Voting einstimmig abgelehnt, der deutsche VfGH hat
> gerade ein Wahlergebnis aufgrund elektronischer Stimmabgabe wieder
> aufgehoben, etc;
>
> Und trotz all dieser Kritik will Minister Hahn seinen Plan gegen den Willen
> der Betroffenen erzwingen. Lass dir deine BürgerInnenrechte nicht nehmen
> und mach dein Keuz lieber im Wahllokal: Jetzt erst Recht ÖH Wahlen 26. -
> 28. Mai 2009!
>
> Nähere Infos findest du auf unserer HP unter http://oeh.univie.ac.at


Abgesehen von etwas übertriebenen Alarmismus (oh nein, unsichtbare Spyware) und Polemik bringt es das schön auf den Punkt.

Freitag, 3. April 2009

ÖH- Fraktion GRAS gehen gegen E- Voting zur Datenschutzkommission

http://futurezone.orf.at/stories/1503774/

Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) [das sind die, die Gremien desavourieren, zu denen sie Mitglieder schicken, damit es überhaupt eine gesetzesmäßige ÖH- Wahl geben kann. Außerdem sind das die, deren Pressemeldungen der Standard nicht richtig abschreiben kann] haben bei der Datenschutzkommission [im Folgenden DSK] "wegen gravierender Gefährdungen des Datenschutzes" um eine Prüfung von E-Voting via Internet angesucht, das bei der kommenden Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) erstmals bundesweit zum Einsatz kommen soll.

Dem Ministerium entlockt das bestenfalls ein Schulterzucken, laut deren Auffassung sind alle datenschutzrechtlichen Fragen geklärt.Erst vor zwei, drei Wochen habe [die DSK] eine Eingabe zum Thema "personenspezifische Kerndaten" behandelt und den Datenschutz rund um die elektronische Stimmabgabe für ausreichend befunden [so das Ministerium].

Allein die Übergabe personenbezogener Studentendaten (Name, Matrikelnummer etc.) an das mit der technischen Abwicklung der Wahl betraute Bundesrechenzentrum sei [laut GRAS] "äußerst bedenklich", außerdem sei nicht präzise genug festgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen, auf wessen Anordnung hin und für welche Zwecke diese Daten genutzt werden können. Auch würden "angemessene Garantien" für die Geheimhaltung dieser Daten in den gesetzlichen Bestimmungen fehlen.

In der Eingabe gemäß § 30 DSG 2000, die ORF.at vorliegt, kritisieren die GRAS auch die Weitergabe der Daten der Studenten durch die ÖH-Wahlkommissionen an das Bundesrechenzentrum. Diese sei ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Den Vorwurf gab es schon einmal (nachzulesen zB hier) Soweit ich das mitbekommen habe, wurde der Einwand damals ignoriert bzw eben gesagt, keine datenschutzrechtlichen Bedenken würden bestehen.

Auf Anfrage von ORF.at sagte DSK-Sprecherin Waltraut Kotschy, dass sie die Eingabe noch nicht erhalten habe. Wenn es triftige Gründe, also einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht, gebe, könne die DSK durchaus durch Verweigerung des Registrierungsverfahrens verhindern, dass das E-Voting stattfinde. Das sei jedoch eher unwahrscheinlich, da die Regeln zum E-Voting gesetzlich festgelegt seien, und es nicht Aufgabe der DSK sei, Gesetze auf ihre Verfassungskonformität [Ist das eine sublime Kritik der DSK oder ist da mein Wunsch der Vater dieses Gedanken?] zu prüfen.

Zum Prozedere sei noch erwähnt, dass alle Unis da einen eigenen Antrag stellen mussten, was sie auch getan haben. Probleme dabei seien laut der Sprecherin nicht zu erwarten.

A-SIT zertifiziert E-Voting-System

zB http://futurezone.orf.at/stories/1503667/

Es überrascht ja wohl niemanden, oder?
Viel dazu zu sagen braucht man eh nicht.

Es sei nochmal auf den Vorwurf der ARGE Daten hingewiesen:
"Das Bundesrechenzentrum ist im Einflussbereich des Finanzministeriums. Geprüft werden soll es durch A-SIT, das ist ein Verein, in dem Mitglieder des Finanzministeriums und der Uni Graz sitzen - und Reinhard Posch, CIO der Bundesregierung."

Ich schreib das nicht nur ab, ich überprüfe es auch, soweit möglich:
www.a-sit.at schreibt, dass die Generalversammlung des Vereins 3 Mitglieder hat, von denen eine das BMF ist (bzw dessen bevollmächtigter Vertreter/in). Prof. Dr. Reinhard Posch ist als eines der beiden Vorstandsmitglieder der gesamtwissenschaftliche Leiter und kam in dieser Funktion auch ab und zu in früherer Berichterstattung zur A-SIT vor, da er die Gesamtverantwortung der Überprüfung trägt, so habe ich das verstanden. Posch ist Professor an der TU Graz, die eines der 3 Mitglieder der A-SIT stellt. Und wie gesagt, ist Posch Chief Information Officer des Bundes.

Was macht der so? Er ist einer der Keyplayer (bleiben wir doch gleich bei Anglizismen) der IKT Strategie des Bundes, die aus verschiedensten E-Government- Maßnahmen besteht (einiges dazu siehe zB hier). Soweit ich das dem Jahresbericht und der Seite Digitales Österreich entnehme, hat das (direkt) mit E- Voting überhaupt nichtszu tun.
Eines der wesentlichen Elemente dieser Vorhaben ist aber die Bürgerkarte, die (bis jetzt) ja eher kein durchschlagender Erfolg ist. Und hier schließt sich der Kreis leider wirklich ein wenig, denn auch für's E-Voting ist die Bürgerkarte Voraussetzung.

Freitag, 27. März 2009

Uni- HP univie.ac.at gehackt

Wie nicht bekannt gegeben wurde, wurde die Uni Wien Seite gehackt.

Wann, was etc weiß ich natürlich im Detail nicht, einzig dass das Problem gestern vormittag behoben wurde und dass Leute, die vorher auf der HP waren eventuell einen Trojaner installiert bekommen haben.

Ob das ganze im Zusammenhang mit dem E-Voting steht, ist ebenso unbekannt.

Mittwoch, 25. März 2009

Wenn das die Argumente pro E-Voting sind...

Im Standard schreibt Peter A. Bruck, Kommunikationswissenschafter einen Artikel, in dem er laut Überschrift eigentlich versuchen sollte, für das E- Voting zu argumentieren.

Der halbe Artikel dreht sich um die Geschichte von Kommunikationstechnologien, also primär Schrift, Papier und Buchdruck, aber auch etwas "E- Kommunikation". Das ist nett zu lesen, hat mit dem Thema E- Voting aber eher nur am Rande zu tun.

Dann kommt das ganz originelle Argument "Aber die Leute verwenden das Internet doch auch für Bank- etc- Geschäfte". Abgesehen davon, dass es nicht um das Internet geht: Wenn beim E- Banking was schiefgeht und ich nicht schuld bin, haftet die Bank, nicht ich und eine Wahl ist auch nicht ungültig.
Überhaupt ist das kein Argument. Ich schicke auch oft Ansichtskarten, da kann jeder lesen, dass ich schreibe "Wetter schön, ruf' Dich an wenn ich zurück bin". Wieso bin ich denn dann dagegen, dass so gewählt wird?

Dass die ÖH nicht Versuchskaninchen spielen will, wird als Polemik abgetan. Es mag zwar schon sein, dass die Studis die höchste IT- Kompetenz haben, wie Hr. B. schreibt, aber was für einen Sinn ein demokratiepolitischer Versuch gegen den erklärten Willen der Probanden hat, erklärt Herr B. nicht.

Dann kommt seinerseits etwas Polemik zu "versierten Uniprofessoren" die "Pressspanplatten" (also klassische Wahlzellen) fordern. Das alles brauche es nicht, denn es gibt ja eh Briefwahl (die seiner Meinung auch problemfrei ist, siehe dazu zB hier), also geht E- Voting auch, es braucht nur Strafnormen.
ZB 2 Jahre Häfen, wenn sich einer dazu setzt, wenn der Mitbewohner gerade wählt, und diesen beim Wahlvorgang "berät". Wie er sich diese Strafnormen in der Praxis vorstellt, sagt er nicht.
(Übrigens §§ 261ff StGB beinhaltet Straftatbestände bei Wahlen, die gelten aber nicht bei ÖH Wahlen).

Es folgt die Feststellung, die Gegenargumente würden nur 2 "Denkmustern" folgen.
Erstens das Internet sei nicht sicher. Geschenkt, man kann es sicher sicher genug machen, nur anders als bei der Urnenwahl verstehen dann halt nur eine Handvoll Leute wie das gegangen ist.
Zweitens: Demokratiegefährdung.
"wird so getan, als gäbe es keinerlei Möglichkeit, Missbräuche dieses Freiraums zu sanktionieren"
Was für Möglichkeiten dass nun wieder sein sollen, bleibt er schuldig zu erklären.

Dann geht es wieder ein bisschen auf Allgemeinplätze bzw zu Themen die mit E-Voting wieder nur am Rande zu tun haben. Er schließt mit dem Satz:
"Mit der ÖH-Wahl beginnt nun auch in Österreich ein Stück Zukunft."

User . / nerd schreibt dazu:
Einzige Aufgabe der Wahl: unanzweifelbares Ergebnis
Einzige Aufgabe des e-Votings: ein "vertaut uns nur, unsere Experten werden schon recht haben"-Ergebnis

Donnerstag, 19. März 2009

Neues vom E-Voting: Abstürze, Beschlüsse dagegen etc

http://futurezone.orf.at/stories/1503414/

Dienstag wurden die Vertreter der verschiedenen Wahlkommissionen vom BRZ eingeschult.

Wie vielleicht nicht alle wissen, geht es dabei nicht nur um das E- Voting, sondern es werden auch Programme für die sonstige Wahldurchführung verwendet.

Dabei soll es laut der ÖH der TU Graz zu "Programmabstürzen" gekommen sein - für die Studentenvertreter ein Beweis, "dass das Programm instabil ist

Meine Quelle gibt an, dass das Wahladministrations- Programm teilweise abgestürzt ist.

Die Störung, auf die die ÖH hingewiesen habe, sei auf eine organisatorische Umstellung zurückzuführen, die während der Schulung zu einer "Nichtverfügbarkeit von einigen wenigen Minuten" geführt habe, so Krimmer [Berater des Ministeriums].
So Dinge können natürlich passieren. Man kann sich aber auch fragen, wenn es bei einem Testlauf unter Laborbedingungen mit ca. 10 beteiligten Computern ohne unvorhergesehene Ereignisse zu einer "Nichtverfügbarkeit von einigen wenigen Minuten" kommt, wie sich das ganze bei der Wahl, mit einer Vielzahl an Unterkommissionen mit eigenen Computern und jeder Menge unvorhergesehener Ereignisse darstellen wird.

Folgender Part der Meldung verstärkt diese Befürchtung:Laut einem Bericht der Tageszeitung "Die Presse" (Donnerstag-Ausgabe) soll es auch beim Testlauf an der WU Wien Probleme mit der Verbindung zum BRZ gegeben haben, die erst nach einer Stunde behoben werden konnten

Ziel der Aktion war laut Hahns Sprecher, die Oberfläche des Programms auf Nutzerfreundlichkeit zu testen.
7 Wochen vor der Wahl überlegt man, ob das Programm nicht auch nutzerfreundlich sein sollte? Vor allem, was soll das bringen, das wird sich bis dahin wohl kaum noch wesentlich verbessern lassen.

Zertifiziert ist das ganze immer noch nicht. Die Zertifizierung der E-Voting-Software durch die A-SIT muss bis 27. März erfolgen. Die Wahladministrationssoftware dagegen muss nicht zertifiziert werden.

Die Wahlkommission an der Uni Graz hat überhaupt einen einstimmigen Beschluss gefasst, dass Hahn das E-Voting abblasen soll. Mal sehen, wie viele oder welche Wahlkommissionen da noch mitziehen werden. Gio Hahn wird sich aber auch dann dem "Druck der Straße" kaum beugen.

Montag, 16. März 2009

ÖH Wahl 26. bis 28. Mai, E- Voting 18. bis 22. Mai

Der Termin war zwar schon einige Zeit lang wahrscheinlich, nun ist es fix und offiziell.

Der 3. April ist der Stichtag für die Wahlberechtigung, also rechtzeitig einzahlen. Bis 30. April ist Einspruch gegen das Wählerverzeichnis möglich, ab 23. April kann man darin Einsicht nehmen. 30. April ist auch der Stichtag für die Kandidaten, spätestens 2. Juni muss das Ergebnis bekannt werden.

Sonst tut sich in der Debatte wenig.
Gio Hahn beharrt darauf, dass die Studierenden freiwillig die Avantgarde der Gesellschaft sein müssen, diverse Zeitungen schreiben darüber, aber es werden kaum neue Aspekte aufgeworfen.

Ich kopiere hier mal das jetzige Kräfteverhältnis aus dem Standard:
Derzeit verfügt die Bundesvertretung über 66 Sitze. Die VP-nahe AktionsGemeinschaft (AG) hält 20 Mandate, die Grünen und Alternativen Studierenden (GRAS) 15, die Fachschaftslisten (FLÖ) 14, der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) 11, der Kommunistische StudentInnenverband (KSV), das Liberale StudentInnen Forum (LSF) und der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) jeweils eines. Zudem gibt es drei fraktionslose Mandatare.

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