Die Post, die Universaldienstverordnung und die Politik

November 2008 hat Faymann angekündigt (nachlesbar im Post- Thread), mittels neuer VO die Schließung von Postämter für ein halbes Jahr auszusetzen, ein besonders nachhaltiger Ansatz.

Bis dato habe ich es verabsäumt, mir die UniversaldienstVO näher anzusehen. Dies sei nun nachgeholt.

Zunächst geht es mal um die Post-UniversaldienstVO.

Was ist überhaupt Universaldienst?

§ 2 Der Universaldienst [...] umfasst die Abholung, Annahme, Sortierung, Weiterleitung und Abgabe von Postsendungen bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm und Paketen bis zu 20 Kilogramm sowie die Sonderbehandlungen Einschreiben und Wertversand.

§ 3 besagt, dass der Universaldienstleister eine ausreichende, flächendeckende Versorgung mit Post-Geschäftsstellen sicherstellen muss, in Abs 2 wird ausgeführt dass das derzeitige Filialnetz diese Versorgung sicherstellt.
Abs 3 besagt, wann ein Postamt geschlossen werden darf, und zwar wenn
1. die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen und
2. die Erbringung des Universaldienstes durch eine Post-Geschäftsstelle oder durch Landzusteller (mobiles Postamt) gewährleistet ist.
Das Verfahren wird dann noch etwas komplizierter geregelt, mit 3 Monaten im Vorhinein bekannt geben, Alternativeunterbreitung mit der Gemeinde etc.

Und dann gibt es noch Abs 4a. Der hat zum Inhalt
"Für die Prüfung der Unterlagen gemäß § 4 Abs. 5 Postgesetz 1997 steht dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eine Frist von sechs Monaten ab Einlangen der angeforderten Unterlagen zur Verfügung."

Und worum geht es dort?
Um das Universaldienstkonzept. Dieses muss mindestens jährlich aktualisiert werden und beinhaltet unter anderem Postamtsschließungen. Postamtsschließungen kann die BMVIT mit Bescheid untersagen wenn die Kriterien (s.o.) nicht erfüllt sind (bzw wenn Nachweise fehlen).

Gibt es also jetzt das 6 monatige Moratiorum zum Schließen von Postämtern?

Ich würde mal sagen, eher nicht, denn die BMVIT kann zwar bescheidmäßig die Schließung eines Postamts untersagen, aber nur wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dass sie sich 6 Monate bei der Überprüfung Zeit lassen kann, bewirkt auch nichts, weil das Gesetz ja eh sagt, unter welchen Umständen Filialen geschlossen werden dürfen und das Universaldienstkonzept - meines Wissens - auch nicht einer Genehmigung odgl bedarf, bevor es umgesetzt wird.

Das allerdings ist dafür verfassungskonform (siehe weiter oben Einwände von Spectabilis), dafür eben nicht was angekündigt wurde.

In der Praxis hat es aber wohl die entsprechende Wirkung gezeigt, jedoch berichtet der Standard nun, dass die Post weitere 25 Postämter schließen will.

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