E-Voting

Donnerstag, 19. Februar 2009

3 AG- Uni- Vorsitzende für E- Voting

http://futurezone.orf.at/stories/1502754/

Das bei der Wahl im Mai erstmals angebotene E-Voting stellt für die Hochschülerschaftsvorsitzenden der Medizinischen Universität Wien (MUW), der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien und der Veterinärmedizinischen Universität Wien (VUW) "einen Zusatznutzen für die Studierenden dar".

Es ist zwar eindeutig, aber ich poste es trotzdem:

Sowohl Buchner als auch Straub und Haider gehören der [...] ÖH-Fraktion AktionsGemeinschaft [kurz: AG] an - ebenso wie der ÖH-Bundesvorsitzende Samir Al-Mobayyed[...]

Einseitigkeit brauchen sie sich jedoch nicht vorwerfen zu lassen: Eine "aktive Empfehlung" für das E-Voting wolle man aber nicht geben, so die drei Vorsitzenden unisono. Die Wahl selbst wolle man kritisch verfolgen und sie im Falle des Auftretens jeglicher datenschutzrechtlicher Probleme auch anzweifeln.

Die FuZo weiß auch zu berichten, dass VfGH Präsident Holzinger sowie sein Vorgänger Korinek gegen E- Voting sind, und dass Holzinger auf die Symbolhaltigkeit der klassischen Wahlhandlung pocht.

Transparenz ist ein Muss für die Legitimation der Demokratie

Im Standarforum postet User/in /. nerd einen Aspekt, den ich bis jetzt unkorrekterweise ignoriert habe:

Ganz unabhängig von der konkreten Implementierung und ihren (möglicherweise) zu beseitigenden Sicherheitslücken bleiben beim e-Voting prinzipielle Probleme.

Ein gutes Wahlverfahren hat für den Großteil der Wahlberechtigten transparent zu sein. Für e-Voting trifft das frühestens dann zu, wenn ein großer Teil der Bevölkerung solide Kenntnisse in Kryptographie (und damit in höherer Mathematik) hat, also schätzungsweise nie.


Zumindest überlegen sollte man den Einwand.
Ein Vertrauen in die Demokratie kann am ehesten entwickeln, wer auch weiß wie ihre Prozesse funktionieren.
Jetzt kann man natürlich einwenden, die Geschäftsordnung des Nationalrats oder wie all die Ebenen der ÖH der zusammenspielen (sollten und nicht tun), oder auch das D'Hondt'sche Verfahren sind auch nicht jedem klar.

Die Welt ist kompliziert, und Wahlen daher auch. Mit etwas proaktiver Informationspolitik könnte man dieses Transparenz- und daher Vertrauensproblem sicher in den Griff bekommen - wenn man das überhaupt wirklich will.
Die anderen Probleme bestehen weiter.

Kritik am System des E-Votings und nicht existente Interessenkonflikte

Es dräut neues Ungemach am Horizont des E- Votings:

Es schreibt der Standard:

Das Verfahren, das bei den ÖH-Wahlen in Österreich im Mai eingesetzt werden soll, kommt nicht zum ersten Mal zum Zug. Es wurde von der spanischen Firma Scytl entwickelt und schon bei Regionalwahlen in Großbritannien 2007 eingesetzt. Auch in Finnland wurde bei Regionalwahlen im vergangenen Herbst Software der Firma Scytl verwendet - auch wenn dort das Voting nicht online, sondern auf dafür vorgesehenen Wahlcomputern umgesetzt wurde. Jetzt wurden derStandard.at internationale Evaluierungen zugespielt, die zeigen: Dort, wo das System bereits zur Anwendung kam, wurden teils vernichtende Urteile darüber gefällt.

Hier ist der Bericht für UK nachzulesen. Allerdings wurde dort ein anderes System als hierzulande, Registrierung, Passwort, Username etc verwendet als hierzulande (Bürgerkarte, Lesegerät etc), drum bin ich nicht sicher, ob die Punkt wirklich auch hier gelten. Probleme gab es beim Testen, bei der Umsetzung von Kriterien etc, wegen des Username/Passwort- Systems haben auch viele Leute, die sich registriert haben, dann gar nicht gewählt oder es beim Versuch belassen. In Finnland hat man überhaupt in der Wahlzelle mit Wahlcomputern gewählt, hier deren Bericht in englischer Kurzfassung. Den Empfehlungen des Europarats habe die Wahl jedenfalls nicht entsprochen, so eines der Ergebnisse dieses Berichts.

Der Standard berichtet wie folgt von weiteren Problemen:

In den Evaluierungen wurde festgestellt, dass das Verfahren nicht funktioniert, denn trotz Verschlüsselung könne nachverfolgt und herausgefunden werden, welche Person welche Stimme abgegeben hat. Jede einzelne elektronische Stimme sei mit Informationen versehen, die den Wähler identifizieren können. Auch wenn die Personendaten vor der Auszählung von den angeblich geheimen Stimmen getrennt und die Stimmen elektronisch durchgemischt werden, bleibe nachvollziehbar, wer, wen gewählt hat, heißt es.

Die Verschlüsselung finde nur oberflächlich statt. Die geheimen Stimmen sollen von Systemadministratoren oder anderen Insidern, die Zugriff zu den Daten haben, entsprechend zugeordnet werden können - auch noch Jahre später. Im Extremfall könnten die Stimmen sogar verändert und "manuell bearbeitet" werden, heißt es in einem der Berichte. Bei den Regionalwahlen in Großbritannien seien auch tatsächlich Stimmen vor der Auszählung durch das Personal des Softwareherstellers händisch editiert worden, da sie nicht in das Zählprogramm passten.


In einem der Berichte aus Großbritannien wird geschildert, wie ein Lokalpolitiker erfolgreich intervenieren konnte, nachdem er einen Fehler am Stimmzettel entdeckt hatte. Denn am Stimmzettel prangte neben dem Namen eines Kandidaten der Konservativen Partei fälschlicherweise das Logo der Labour Partei. Nach Intervention des Politikers wurde das Logo geändert. Das wiederum würde bedeuten, dass der den WählerInnen angezeigte Stimmzettel während der laufenden Wahl beliebig verändert werden kann, heißt es.

Doch warum hat die österreichische Wahlkommission entschieden, die Software von Scytl zu übernehmen, obwohl es entsprechende Evaluierungen gibt, wonach sie ungeeignet ist?

Bernhard Varga, Vorsitzender der Wahlkommission bei der ÖH-Wahl, sagt im Gespräch mit der Standard.at, die genannten Berichte seien den Verantwortlichen in Österreich bekannt, man habe aber "alle Missverständnisse ausgeräumt", die geheime Wahl ist für ihn gewährleistet. 2001 habe er noch Nein zum E-Voting gesagt, weil er "nicht überzeugt war, dass das System sicher ist". Heute sei ihm zwar bewusst, dass "ein Restrisiko bleibt", aber wenn festgestellt werde, dass Daten nachvollziehbar sind, müsse die Wahl eben wiederholt werden, sagt er zu derStandard.at

An diesen letzten Satz werden wir ihn hoffentlich nicht in ein paar Monaten erinnern müssen!


In Österreich ist das Bundesrechenzentrum (BRZ) mit der Umsetzung beauftragt, zudem wurde im ÖH-Gesetz festgelegt, dass die A-Sit, die österreichische Bestätigungsstelle für die Signaturherstellungsgeräte, eine unabhängige Überprüfung und Begutachtung durchführen soll.

Dass man nicht allen Grund dazu habe, das E-Voting zu forcieren, weil die dafür benötigten Bürgerkarten von der A-Sit mitentwickelt wurden, dementiert Varga von der Wahlkommission. Auch, dass Personen, die bei A-Sit tätig sind, gleichzeitig auch Vertreter des Aufsichtsrates des Bundesrechenzentrums sind, stört ihn nicht.

Auch Robert Krimmer will keinen Interessenskonflikt erkennen. Es seien zwei komplett unabhängige Instanzen, beide hätten unterschiedliche Vereinsstatuten, betont er.


Tja, als Laie kann man dazu nicht viel sagen.

Sonntag, 15. Februar 2009

Meine Bürgerkarte und ich, Teil 2

Free Image Hosting at www.ImageShack.us

So schaut also das Gratis- Lesegerät aus, welches ich vom Servicezentrum (wie siehe hier) bekommen habe. Dazu braucht's dann noch diverse Treiber etc, die Links dazu wurden eh schon gepostet.

Was sinnvolles machen konnte ich damit noch nicht, primär deswegen:

Secure Connection Failed

moa.brz.gv.at uses an invalid security certificate.

The certificate is not trusted because the issuer certificate is unknown.

(Error code: sec_error_unknown_issuer)


(Anm: Der Internetexplorer nimmt es nicht so genau, der hat keine Probleme mit der Sicherheit.)

Freitag, 13. Februar 2009

Urnenwahl vs Briefwahl vs E- Voting, Teil 1

Die Grundsätze des Wahlrechts gelten ja für alle Wahlarten gleichermaßen. Jetzt sehen wir uns einmal an, wie die in der Praxis umgesetzt werden sollen bzw wurden, naturgemäß in etwas vereinfachter bzw verkürzter Darstellung:

Urnenwahl:
Die Wählerin geht am Wahltag ins Wahllokal, weist sich vor der mehrköpfigen Kommission aus, die prüft ob sie im Verzeichnis steht, gibt ihr den Wahlzettel. Die Wählerin geht in die Wahlzelle und tut mit dem Wahlzettel was ihr genehm erscheint, während die Kommission aufpassen muss, dass sie niemand stört, beobachtet oder beeinflusst. Dann wirft sie den Wahlzettel im Kuvert in die versiegelte Urne.
Am Ende des Wahltags entsiegelt die Kommission die Urne, nimmt die Wahlzettel aus dem Kuvert und zählt gemeinsam aus.

Briefwahl
Der Wähler holt sich von der Behörde den Briefwahlzettel, wobei er sich ausweisen muss und die Behörde das Wählerverzeichnis überprüft.
Irgendwann vor dem Ende der Wahl macht der Wähler was ihm genehm erscheint, steckt den Wahlzettel in das Kuvert, steckt dieses Kuvert wiederum ins Rücksendekuvert, versiegelt dieses und bestätigt eidesstattlich mit seiner Unterschrift, dass er selbst also persönlich und unbeobachtet gewählt hat. Dann schickt er es per Post odgl an die Wahlbehörde.
Dort gehen die Briefe nach und nach ein und eine mehrköpfige Kommission nimmt die Wahlkuverts aus den versiegelten Kuverts, und tut die Kuverts zu den entsprechenden Haufen.
Dort werden sie dann mehr oder minder wie bei der Urnenwahl ausgezählt.

E-Voting
Am Heimcomputer:
Die Wählerin steckt ihre Bürgerkarte in ihr Kartenlesegerät und loggt sich bei der entsprechenden Onlineanwendung ein. Bei der Ausstellung der Bürgerkarte hat sie sich ausweisen müssen. Mit ihren Pin weist sie nach, dass sie auch selbst die Karte reingesteckt hat, und die Anwendung überprüft das Wählerverzeichnis. Dann klickt die Wählerin auf die Dinge, die ihr die Anwendung erlaubt. Dass sie dabei unbeobachtet ist oder dass sie es selbst gemacht hat muss sie, nach heutigem Wissensstand und laut Gesetz, nicht bestätigen oder glaubhaft machen.
Die Anwendung zählt die Stimmen und druckt der Kommission das Ergebnis aus.
Am Wahlterminal:
Bürgerkarte und Auszählung: Wie oben
In ein öffentliches Terminal steckt der Wähler dabei seine Wahlkarte (§ 33 Hochschülerschaftswahlordnung), für die der Rektor oder die Rektorin sorgen muss. Dabei muss zwar ein Sichtschutz sein, aber eine Kommission ist nicht da, eine solche muss auch nicht überprüfen, ob der Sichtschutz noch da ist, keine Löcher hat etc oder ob nicht gleich mehrere Personen hineingehen. Sonst alles wie am Heimcomputer.

Zu den Problemen später ausführlicher, ein paar Gedanken finden sich schon in diesem Posting.

Donnerstag, 12. Februar 2009

Meine Bürgerkarte und ich, Teil 1

Kurzfassung für Ungeduldige:
Im Help.gv Servicezentrum, Ballhausplatz 1, kann man binnen einer Viertelstunde die eigene E- Card mit der Bürgerkartenfunktion upgraden, man braucht dafür nur einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein etc.).
Außerdem, wenn man Student ist und einen Studentausweis mitbringt, bekommt man ein Gratis- Lesegerät.

Langweilige Langfassung:

Nachdem ich mich auf den einschlägigen Seiten (buergerkarte.at, studi.gv.at, help.gv.at) informiert habe, beschloss ich eines lauen Februartages, mir nun endlich eine Bürgerkarte zu holen und eilte in der Mittagspause durch den Volksgarten Richtung Ballhausplatz (Ich eilte, da ich nicht genug Mittagspause hatte um zu spazieren).

Am Ballhausplatz fand ich, vom Ring gesehen auf der anderen Seite der Hofburg rasch den Eingang ins Zentrum (Öffnungszeiten 9-17 Uhr Mo- Fr), da es gut beschildert war und außerdem eine Flagge hatte.

Drinnen waren ganze 3 Leute. Allerdings zählten sie alle zum Personal des Zentrums. Zumindest einige von ihnen waren Studenten, was sicher praktisch ist, da das Ganze ja auch in Uni Nähe ist.

Wie dem auch sei, ich erklärte, weswegen ich da war, zeigte meine Ausweise etc und konnte also erfolgreich meine E- Card zur Bürgerkarte upgraden. Außerdem erfuhr ich, dass die Visa- Karte nicht bürgkartentauglich. Wieder ein Mal wunderte ich mich, wieso die Sozialversicherung meinen akademischen Grad kennt.
Wichtiger für die, die das auch planen, ist, dass man 3 verschiedene Pins braucht: Einen für die Bürgerkarte, einen Sicherheitspin (wofür der genau ist, weiß ich auch nicht, vielleicht einfach ein Zweitpin?) sowie ein Widerrufspasswort. Mit dem kann man die Bürgerkarte wieder deaktivieren, zB wenn man sie verliert.

Mit der Aktivierung schließt man einen Vertrag mit A-trust, der von alleine abläuft, wenn die E-Card- Gültigkeitsdauer endet. Kostent tut das alles, wie gesagt nichts.

Und wie schon weiter oben gesagt, wer studiert bekommt zur gratis Bürgerkartenfunktion noch gratis ein (billiges) Lesegerät dazu.

Das ganze, inklusive Erklärung und Aktivierung hat vielleicht 10 - 20 Minuten gedauert. Außerdem gibt es jede Menge Broschüren, was man überhaupt mit der Bürgerkarte machen kann.

Mittwoch, 11. Februar 2009

Olechowski: Was gegen die erweiterte Briefwahl spricht

Ao. Univ.-Prof. Dr. Mag. Thomas Olechowski, seines Zeichens Professor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, schrieb, als die erweiterte Briefwahl eingeführt wurde, im Mai 2007 einen Artikel in der Presse, wo er diese Entwicklung kritisierte. Der Artikel ist hier nachzulesen und soll hier kurz zusammengefasst werden. Besonders wichtig sind mir aber in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerungen, die man daraus für das E-Voting treffen kann.

der Wählende hat nur „an Eides statt zu erklären, dass die Stimmabgabe persönlich und geheim erfolgt ist“. Wollen wir darüber rätseln, wie oft eine solche Erklärung überprüft werden wird? Sprechen wir es offen aus: Diese Erklärung ist genauso sinnvoll wie die von Touristen bei ihrer Einreise in gewisse Länder verlangte Erklärung, sie seien kein Mitglied einer terroristischen Vereinigung.

Was fällt beim E- Voting auf? Auf dieses Feigenblatt der eidesstattlichen Erklärung, dass die Wahlgrundsätze eingehalten wurde, wurde sogar verzichtet (soweit dies bis jetzt an die Medien ging).

In Wahrheit handelt es sich also um ein bewusstes Aufweichen des Prinzips des geheimen Wahlrechts [...] vielmehr [würden] die Bürger frei wählen können, ob sie geheim abstimmen oder nicht. Hier wird an einem Grundpfeiler der Demokratie gebohrt. Noch ist der Schaden überschaubar. [...] Und es stellt sich die Frage, wohin diese Entwicklung noch führen wird.

Bis jetzt hat diese Entwicklung mal zur Briefwahl bei den meisten Wahlen und vorerst zum E- Voting bei der ÖH- Wahl geführt.

Olechowski weist hier aber auf das allerwesentlichste Problem hin:
Der Bürger kann fortan frei wählen, ob er geheim abstimmt oder nicht.
Bei der klassischen Urnenwahl ist eine Kommission da inkl Ordnern, die dafür sorgen muss, dass auch nur jeder Versuch die Wahlgrundsätze im Ansatz aufzuweichen, unterbunden werden muss.
Mit der Briefwahl und noch mehr mit dem E-Voting kann man sich's aussuchen.

Es haben wohl schon viele Wählende erlebt, dass einen Frau/Mann/LebenspartnerIn/Eltern/Geschwister/beste FreundInnen fragen, was gewählt wurde "Mir kannst du's ja sagen". So schwer man sich dem im familiären Naheverhältnis, vielleicht auch Ungleichgewicht, entziehen kann, so kann - geheime Wahl sei dank - niemand nachprüfen, ob eine allfällige Antwort irgendwas mit der Realität zu tun hat.

Ist einmal der Briefwahlzettel zu Hause, ist es schon eine Stufe schwieriger auch einer gewünschten Bestätigung zu entgehen, aber man brauch nicht mehr als einen Stift und eine Lichtquelle dazu, notfalls also eingespert am Klo und ist es einmal versiegelt, war es das. Erstrebenswert ist das keinesweges.

Und mit dem E-Voting ist der nächste Schritt getan. Anders als den Briefwahlzettel geht es, hat man mal Lesegerät und Bürgerkarte, automatisch und man muss nicht mal zum Postkasten gehen. Komfortabler in jeder Richtung. Dass am Monitor dafür die lieben Angehörigen wesentlich einfacher zusehen können, nimmt man dafür doch viel eher in Kauf.

In den Anfangstagen des Parlamentarismus in Österreich existierte keine Pflicht zur Geheimhaltung der Wahl. Im Gegenteil: Die Wahlen erfolgten öffentlich, zumeist durch Handzeichen. Eine Geheimhaltung wurde vielfach als feige eingestuft – zu seiner politischen Überzeugung solle man offen stehen! Es ist hier kein Platz, die hunderten Fälle der Wahlmanipulation, Einschüchterung und Bestechung von Wählern anzuführen, die stattfinden mussten, bis sich die Überzeugung durchsetzte, dass die Wahl geheim stattfinden müsse, um ihre Freiheit sicherzustellen. Allgemein wurde das Prinzip der geheimen Wahl erst 1896 eingeführt. – Aber es sei auf jenes Plebiszit der jüngeren Vergangenheit hingewiesen, bei dem der Frage der Geheimhaltung entscheidende Bedeutung zukam: Der Volksabstimmung vom 10. April 1938 über den „Anschluss“. Sie brachte bekanntlich ein Ergebnis von 99,6% Ja-Stimmen, ein Ergebnis, das unter demokratischen Verhältnissen wohl kaum zustande gekommen wäre. Dabei war ausdrücklich vorgeschrieben, dass die Volksabstimmung „frei und geheim“ stattfinden solle, die Stimmzelle sollte so beschaffen sein, „dass der Stimmberechtigte in der Zelle unbeobachtet von allen anderen im Stimmlokal anwesenden Personen den Stimmzettel ausfüllen und in den Umschlag geben kann“. Doch wurde das Gerücht im Umlauf gebracht, dass heimliche Kontrollen stattfinden würden. Wahlzellen wurden aufgestellt, aber wer hineinging, machte sich schon verdächtig. Vielfach wurden Wähler sogar mit mehr oder minder starkem Druck aufgefordert, doch gleich vor der Wahlkommission zu votieren. In manchen Ortschaften gerieten die Wahlen zu Volksfesten, bei denen die Stimmzettel offen auflagen...

Wie das ein befreundeter Historiker mal so schön erklärte: "Hier ist dein Wahlzettel, Volksgenosse. Du brauchst dich deiner deutschen Gesinnung jedoch nicht schämen, und kannst dein Ja sogleich hier, vor uns, ankreuzen."

Der Zustand von 1938 ist noch lange nicht erreicht, aber jeder Schritt, der in diese Richtung geht, ist gefährlich. Es ist Aufgabe der Verfassung, auch Vorkehrungen zu treffen für Fälle, die aus heutiger Sicht unwahrscheinlich, aber nie auszuschließen sind. Es ist Aufgabe der Politiker, Gefahren der Demokratie schon im Keim zu ersticken.

Habe ich ein Recht, bei einer (E-) Wahl ungültig wählen zu können?

Jeder weiß, wie ein Wahlzettel aussieht (zB so auf der Parlaments- HP).
Mit dem wird man bei der klasssichen Wahl in der Wahlzelle alleine gelassen, und kann je nachdem eine Partei, mehrere, alle, keine ankreuzen oder draufschreiben, wie das dereinst Ernst Hinterberger in einem seiner Drehbücher vorschlug, "Alles Trotteln" draufschreiben.
Kurz, man kann gültig oder ungültig wählen.

Unter Juristen heißt's, aus einem Sein folgert kein Sollen. Das heißt, nur weil etwas so ist, heißt das nicht, dass es so sein soll oder muss.

Das also führt direkt zur Frage "Habe ich ein Recht, bei einer gleichen, geheimen, allgemeinen und persönlichen Wahl, eine ungültige Stimme abzugeben?"

Leider weiß ich die Antwort nicht. In der NRWO habe ich nichts gefunden, dass eine Stimme ungültig sein kann ist mE mehr ein denklogisches Resultat, wenn man unbeobachtet in einer Zelle im Grunde alles mit einem Stift und einem offiziellen Wahlzettel machen kann. Das B-VG brachte auch keine Erhellung.

Judikatur habe ich gar nicht versucht zu finden, Literatur wüßte ich auch keinen Ansatzpunkt.

Auch wenn "weiß" wählen meines Erachtens eine sehr wichtige Form ist, seiner politischen Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen (nicht wählen kann ja auch "mir is' alles eins" heißen), ergibt sich das direkt aus obigen (materiellen) Verfassungsgesetzen? Habe ich ein Recht drauf?

Dann bleiben noch ein paar eher technische Fragen:
Kann ich was auf den digitalen Stimmzettel draufschreiben?
Wahrscheinlich nicht, es würde auch weniger Sinn machen, während der papierne Wahlzettel von einer mehrköpfigen Kommission ausgezählt wird, sieht den digitalen ja nie jemand, den wertet der Computer aus.

Kann ich mehrere der Fraktionen ankreuzen?
Falls ja, habe ich damit auch die Möglichkeit bekommen, ungültig zu wählen.

Kann ich nichts bzw niemand ankreuzen und auf "weiter" bzw "Stimme abgeben" klicken?
Falls ja, ist auch das eine Möglichkeit ungültig zu wählen.

Falls eine der obigen Fragen mit ja beantwortet ist, warnt mich das Programm dann, dass ich dabei bin, ungültig zu wählen?
Bzw, sofern es nach dem erstmaligen Anklicken die Frage gibt, Stimme bestätigen, steht dann dort dabei "Ungültig"?

Freitag, 30. Januar 2009

Samir im Zwiespalt und Zahlen des Ministeriums

http://futurezone.orf.at/stories/1502109/

Ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums konterte die Proteste der Hochschülerschaft gegen die Einführung von E-Voting mit einem Zitat aus einem Schreiben des damaligen ÖH-Bundesvorsitzenden Martin Faißt (AktionsGemeinschaft) aus dem Jahr 2000. Faißt habe seinerzeit die Einführung von E-Voting gefordert und die Entwicklung erst angestoßen. Der heutige Bundesvorsitzende Samir Al-Mobayyed (AktionsGemeinschaft) lehnt E-Voting dagegen strikt ab.
Wobei der arme Samir da etwas gespalten agieren muss. Als Bundesvorsitzender muss er natürlich die Position der Mehrheit der ÖH vertreten, die eben strikt dagegen ist. Die Position seiner Fraktion, der AG (siehe hier) ist da schon etwas befürwortender.

Um seinen Standpunkt zu untermauern, präsentierte das Ministerium die Ergebnisse einer von ihm in Auftrag gegebenen Befragung von 600 Studenten aus dem Jahr 2008. Diesen Daten zufolge würde der Großteil (82 Prozent) der Studenten E-Voting begrüßen. Die Vorteile sehen die Befragten u. a. im erleichterten Zugang (40 Prozent) und der erhöhten Wahlbeteiligung (16 Prozent). Die Bedenken gehen in Richtung "zu unpersönlich" (27 Prozent) und "nicht ernsthaft genug" (15 Prozent). Manipulation befürchten 15 Prozent, Datenschutzbedenken haben neun Prozent.
Es steht nicht dabei, wie diese Umfrage durchgeführt wurde, aber traue mich wetten: Online!
E-Voting ist vom Gesetz her nicht nur bei der ÖH als Körperschaft öffentlichen Rechts möglich, sondern auch bei der Wirtschaftskammer-Wahl. Laut Krimmer gibt es Überlegungen, die nächste Wahl 2010 auch elektronisch durchzuführen. Die technischen Vorbereitungen dafür seien weit gediehen.
Auf Anfrage von ORF.at wollte sich der Sprecher des Wissenschaftsministeriums nicht zu den Kosten des E-Votings äußern. Diese bewegten sich "im sechsstelligen Bereich".

Es ist zwar allen klar, aber es kann nicht oft genug gesagt werden:
Das E-Voting über Internet bei der ÖH-Wahl gilt auch als Generalprobe für die Einführung eines solchen Systems bei anderen Wahlgängen, etwa bei Europa- und Nationalratswahlen.

Donnerstag, 29. Januar 2009

Die Grundsätze des Wahlrechts

Im Folgenden berufe ich mich primär auf Öhlinger, Verfassungsrecht, 7. Auflage. Allerdings finden sich die selben Grundsätze genauso in allen anderen Arbeiten zu dem Thema.

Die Grundlagen finden sich in der Bundesverfassung.

Art 1 lautet
Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

Art 26 wird dann bezüglich NR- Wahl spezifischer:
Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Allgemein:
Die Allgemeinheit der Wahl ergibt sich aus dem Ganzen. Alle StaatsbürgerInnen dürfen wählen, wenn sie das Alter erreicht haben; niemand darf ausgeschlossen werden, zB wegen Steuerleistung, Religion, Geschlecht, Weltanschauung odgl (einzige Ausnahme: 22 NRWO: Rechtskräftige Verurteilung wegen einer Vorsatztat zu mehr als einjähriger Haftstrafe. Auch dies gilt nur vorübergehend, 6 Monate nach dem Ende der Haftstrafe (die Frist ist für die Eintragung ins Wählerverzeichnis notwendig) endet der Ausschluss).

Gleich
Jede Stimme ist gleich viel wert, jede Stimme ist (nur) eine Stimme.

Unmittelbar
Keine Wahlmänner (oder -frauen), die Wählenden wählen direkt die, die sie wählen wollen, per Name oder Liste.

Persönlich
Alle wählen selber, man darf sich nicht vertreten lassen.

Geheim
Niemand darf wissen (können), was jemand gewählt hat. Der Staat muss aktiv dafür sorgen, dass diese Geheimhaltung gewahrt bleibt, zB sind Wahlsprengel unter 30 Personen verboten (§ 53 NRWO), Wahlkuverts müssen undurchsichtig sein (§ 64 NRWO), es müssen Wahlzellen verwendet werden etc.

Diese Grundsätze gelten auch für die ÖH- Wahl, so steht es (ua.) in § 34 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz:
[D]ie Wahlen [...] sind [...] auf Grund des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechtes [...] durchzuführen. Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.
Hier sind natürlich nur Mitglieder des Selbstverwaltungskörpers ÖH wahlberechtigt.

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