BZÖ will gegen eigenes Gesetz zum VfGH

Jetzt aber zum heutigen:

Martin Strutz (das ist der mit den vielen Schulden und Exekutionen, aber offensichtlich ohne Konkurs) bereitet eine Verfassungsklage gegen die Rückforderungen des Kindergeld-Zuschusses.

Es gab einen Zuschuss zum Kindergeld, der jetzt im Nachhinein zurückgefordert wird, wenn man über's Jahr zuviel verdient.

Herbert Haupt (zunächst FPÖ, dann BZÖ), damals Frauenminister, hat offensichtlich die Rückforderungen für nicht politisch opportun gehalten, sodass es bis jetzt nicht dazu kam und ein Rückstau besteht.
Daher werde jetzt die Jahre 2002 und 2003 zurückgefordert.

So, der Schmäh liegt aber eben darin, dass diese Kindergeldsachen ja eine der besonders populären Forderungen von FPÖ/BZÖ (damals noch eine Partei) waren, dh die Rechtslage, gegen die der heute GenSek des BZÖ an den VfGH ziehen möchte ist zu wohl 100% auf dem Mist des BZÖ gewachsen.

Und wahrscheinlich findet das nicht mal jemand seltsam...

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