Sonntag, 5. April 2009

Neues von der Schutzfristverlängerung und HADOPI ist - vorerst - durch

In der letzten Woche konnte ich selbst nicht berichten, ich berufe mich daher auf Harald:

Vorläufig scheitert eine Schutzfristverlängerung an der Uneinigkeit in GB, ob 70 oder 95 Jahre besser wären. Wenn sie sich lang genug nicht entscheiden können und der Schutz ausläuft, wär das net schlecht!

http://futurezone.orf.at/stories/1503654/

Die Nachrichten zum Thema Schutzfristverlängerung von Tonaufnahmen überschlagen sich derzeit. Eine Gruppe von 10 Staaten - und Österreich ist da dabei! - hat einen Beschluss im Coreper verhindert.

http://futurezone.orf.at/stories/1503764/

Wollen wir hoffen, dass der nächste Anlauf, sofern es einen gibt, genauso in die Hosen geht, dann ist das Thema Geschichte!

Der Keim des Widerstandes wird genährt! So oder etwas anders könnte man das nennen, was gerade zwischen dem einen Quasi-Monopolitsen Google und dem anderen Quasi-Monopolitsen Verwertungsgesellschaft abläuft.

Diese beiden konnten sich nämlich auf keinen neuen Nutzungsvertrag einigen, weshalb deutsche und britische Nutzer ab sofort keine Musikvideos mehr sehen dürfen (länderspezifische Sperre).

Die AKM will sich da jetzt auch einmischen.

http://futurezone.orf.at/stories/1503757/

Ich kann nur sagen: Endlich finden die Verwertungsgesellschaften einen ebenbürtigen, wenn nicht sogar einen mächtigeren Gegner vor!

Bitte mich richtig zu verstehen: Ich finde Monopole/Kartelle nicht gut, aber hin und wieder kann man diesen doch positive Eindrücke abgewinnen!

Und Frankreich schlägt stellvertretend für die Verwertungsgesellschaften zurück. Wenn man schon nicht den Monopolisten erfolgreich abknöpfen kann, so trenne ich einfach die Nutzer vom Netz, dann hat der Konkurrenzmonopolist auch keine Nutzer mehr.

Gestern wurde in der französischen Nationalversammlung das "Loi HADOPI" verabschiedet. Das ermöglicht die Internetsperre nach drei Warnungen durch eine Behörde. Die ersten beiden Warnungen müssen den Vorwurf des Vergehens nicht beinhalten, mit der dritten erfolgt die Sperre.

Wettlauf zum Stichtag 21. April: Verhindern könnte diese Geschichte nur das EU Parlament in seiner zweiten Lesung an diesem Tage zum Telekompaket. Kommt der Zusatz hinein, dass eine Sperre nur durch Richter zulässig ist, wäre die Behörde HADOPI falsch zusammengesetzt. Ein Abänderungsvorschlag motiviert durch Frankreich in der Richtung, dass eine "Behörde" ausreicht, liegt vor. Jetzt ist die Frage, wer das bessere Lobbying hat: Die Internetnutzer oder die Verwerungsgesellschaften unterstützt von Frankreich? Die Antwort ist suggeriert, die Frage ist nur, ob das Parlament mal wieder zum David wird, der den Goliath ärgert!

http://futurezone.orf.at/stories/1503778/


Hinzuzufügen ist noch, dass die HADOPI noch nicht 100% sicher ist, auch ungeachtet des EU- Parlaments. Das ganze hat mit dem französischen Legislativsystem zu tun und ist eher kompliziert. Für uns außerhalb Frankreichs zählt primär das Ergebnis.

Wichtig ist meines Erachtens auch das noch:

Im Gegenzug für die verschärfte Verfolgung der Raubkopierer soll nach einer Selbstverpflichtung der Branche der Kopierschutz für Filme und Musik abgeschafft werden. Dieser Kopierschutz gilt allerdings selbst in der Medienindustrie als gescheitert. Es ist ja schon lächerlich, wie weit man einem einzelnen Industriezweig entgegenkommt, da wird ja die Autoindustrie neidig (und das kann man in Zeiten der Krise immerhin noch begründen, während die Medienindustrie einfach den Zug der Zeit ignorieren), also gut, dass auch sie endlich einmal dem Rest der Welt entgegen kommen.

Wieso Maria Rauch- Kallat kein Mandat mehr hat

Abgeschrieben von orf.at

Zitat:
Dass die ÖVP-Frauenchefin Maria Rauch-Kallat seit der Wahl 2008 kein Nationalratsmandat mehr innehat, führt sie auf parteiinterne Rachegelüste zurück: "Dass ich einen hinteren Platz auf der Bundesliste gehabt habe, das war die Rache dafür, dass Gerti Brinek Volksanwältin wurde und nicht ein Mann", sagt sie im Interview mit dem "Kurier" (Sonntagsausgabe). "Das hat man mir mehr oder minder unverhohlen gesagt."

Gertrude Brinek war im Sommer 2008 durchaus überraschend vom ÖVP-Parlamentsklub als VP-Volksanwältin nominiert worden - anstatt des eigentlich als Favoriten gehandelten Peter Sonnberger. Dass eine Frau Volksanwältin wurde, "habe ich betrieben", sagt Rauch-Kallat nun: "Es ist mir wichtiger, dass eine gute Frau Volksanwältin ist, als dass ich selbst im Parlament sitze."
Zitat:
Beim ÖVP-Parteitag im November des Vorjahres hatte Rauch-Kallat massive Kritik am geringen Frauenanteil in der ÖVP-Fraktion - weniger ein Viertel der schwarzen Abgeordneten sind weiblich - geübt. Und im März hatten ausgerechnet am Frauentag in Tirol die dortige Frauenvorsitzende sowie zwei Bezirksleiterinnen das Handtuch geworfen.


Zum Strafverfahren ihres Ehemanns, der mittlerweile aus der U-Haft entlassen wurde, sagt sie inhaltlich nichts, eben weil das Verfahren noch läuft. Sie hält ihn aber - wenig überraschend - für unschuldig.

ÖH- Fraktion GRAS gehen gegen E- Voting zur Datenschutzkommission

http://futurezone.orf.at/stories/1503774/

Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) [das sind die, die Gremien desavourieren, zu denen sie Mitglieder schicken, damit es überhaupt eine gesetzesmäßige ÖH- Wahl geben kann. Außerdem sind das die, deren Pressemeldungen der Standard nicht richtig abschreiben kann] haben bei der Datenschutzkommission [im Folgenden DSK] "wegen gravierender Gefährdungen des Datenschutzes" um eine Prüfung von E-Voting via Internet angesucht, das bei der kommenden Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) erstmals bundesweit zum Einsatz kommen soll.

Dem Ministerium entlockt das bestenfalls ein Schulterzucken, laut deren Auffassung sind alle datenschutzrechtlichen Fragen geklärt.Erst vor zwei, drei Wochen habe [die DSK] eine Eingabe zum Thema "personenspezifische Kerndaten" behandelt und den Datenschutz rund um die elektronische Stimmabgabe für ausreichend befunden [so das Ministerium].

Allein die Übergabe personenbezogener Studentendaten (Name, Matrikelnummer etc.) an das mit der technischen Abwicklung der Wahl betraute Bundesrechenzentrum sei [laut GRAS] "äußerst bedenklich", außerdem sei nicht präzise genug festgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen, auf wessen Anordnung hin und für welche Zwecke diese Daten genutzt werden können. Auch würden "angemessene Garantien" für die Geheimhaltung dieser Daten in den gesetzlichen Bestimmungen fehlen.

In der Eingabe gemäß § 30 DSG 2000, die ORF.at vorliegt, kritisieren die GRAS auch die Weitergabe der Daten der Studenten durch die ÖH-Wahlkommissionen an das Bundesrechenzentrum. Diese sei ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Den Vorwurf gab es schon einmal (nachzulesen zB hier) Soweit ich das mitbekommen habe, wurde der Einwand damals ignoriert bzw eben gesagt, keine datenschutzrechtlichen Bedenken würden bestehen.

Auf Anfrage von ORF.at sagte DSK-Sprecherin Waltraut Kotschy, dass sie die Eingabe noch nicht erhalten habe. Wenn es triftige Gründe, also einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht, gebe, könne die DSK durchaus durch Verweigerung des Registrierungsverfahrens verhindern, dass das E-Voting stattfinde. Das sei jedoch eher unwahrscheinlich, da die Regeln zum E-Voting gesetzlich festgelegt seien, und es nicht Aufgabe der DSK sei, Gesetze auf ihre Verfassungskonformität [Ist das eine sublime Kritik der DSK oder ist da mein Wunsch der Vater dieses Gedanken?] zu prüfen.

Zum Prozedere sei noch erwähnt, dass alle Unis da einen eigenen Antrag stellen mussten, was sie auch getan haben. Probleme dabei seien laut der Sprecherin nicht zu erwarten.

A-SIT zertifiziert E-Voting-System

zB http://futurezone.orf.at/stories/1503667/

Es überrascht ja wohl niemanden, oder?
Viel dazu zu sagen braucht man eh nicht.

Es sei nochmal auf den Vorwurf der ARGE Daten hingewiesen:
"Das Bundesrechenzentrum ist im Einflussbereich des Finanzministeriums. Geprüft werden soll es durch A-SIT, das ist ein Verein, in dem Mitglieder des Finanzministeriums und der Uni Graz sitzen - und Reinhard Posch, CIO der Bundesregierung."

Ich schreib das nicht nur ab, ich überprüfe es auch, soweit möglich:
www.a-sit.at schreibt, dass die Generalversammlung des Vereins 3 Mitglieder hat, von denen eine das BMF ist (bzw dessen bevollmächtigter Vertreter/in). Prof. Dr. Reinhard Posch ist als eines der beiden Vorstandsmitglieder der gesamtwissenschaftliche Leiter und kam in dieser Funktion auch ab und zu in früherer Berichterstattung zur A-SIT vor, da er die Gesamtverantwortung der Überprüfung trägt, so habe ich das verstanden. Posch ist Professor an der TU Graz, die eines der 3 Mitglieder der A-SIT stellt. Und wie gesagt, ist Posch Chief Information Officer des Bundes.

Was macht der so? Er ist einer der Keyplayer (bleiben wir doch gleich bei Anglizismen) der IKT Strategie des Bundes, die aus verschiedensten E-Government- Maßnahmen besteht (einiges dazu siehe zB hier). Soweit ich das dem Jahresbericht und der Seite Digitales Österreich entnehme, hat das (direkt) mit E- Voting überhaupt nichtszu tun.
Eines der wesentlichen Elemente dieser Vorhaben ist aber die Bürgerkarte, die (bis jetzt) ja eher kein durchschlagender Erfolg ist. Und hier schließt sich der Kreis leider wirklich ein wenig, denn auch für's E-Voting ist die Bürgerkarte Voraussetzung.

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