ÖHler meint, BRZ darf Daten für die Wahldurchführung nicht erhalten
http://futurezone.orf.at/stories/1502774/
Florian Ortner, Vorsitzender der ÖH der Universität Graz (Fraktion: Fachschaft) und Sprecher der Vorsitzendenkonferenz der Universitätsvertretungen, verwies auf ein rechtliches Gutachten, laut dem die vom Wissenschaftsministerium bestellten Vorsitzenden der Wahlkommissionen nicht dazu berechtigt seien, das Bundesrechenzentrum (BRZ) mit der Abwicklung der ÖH-Wahl zu beauftragen. Die Vorsitzenden hätten eine Vereinbarung nach Paragraf 10 Datenschutzgesetz unterzeichnet, die die Weitergabe der Daten der Studierenden an das BRZ erlaube.
Das von Johannes Hahn (ÖVP) geführte Wissenschaftsministerium habe das vorausgeahnt, indem es in einem Schreiben an die Vorsitzenden der Wahlkommissionen diese bei etwaigen rechtlichen Gegenmaßnahmen schad- und klaglos halten werde. Ortner kündigte seinerseits juristische Gegenmaßnahmen an. Man habe bereits zwei Anwaltskanzleien kontaktiert, die dabei helfen würden, die Interessen der E-Voting-Kritiker zu vertreten.
Ortner kritisierte auch das Vergabeverfahren. Dieses sei erst gescheitert, da sich die beiden Mitbewerber von Scytl darüber beschwert hatten, dass das spanische Unternehmen zu billig angeboten habe. Nach Informationen, die Ortner vorlägen, habe Scytl lediglich 158.569 Euro für das E-Voting-System verlangt.
Nach diesen Beschwerden habe das Wissenschaftsministerium die Ausschreibung zurückgezogen und den Auftrag im Rahmen eines internen Vergabeverfahrens an das Bundesrechenzentrum übergeben, das wiederum die Software bei Scytl geordert habe. Da es keine neue Ausschreibung gegeben habe, vermutet Ortner, dass Scytl die Software kostenlos zur Verfügung stelle.
Leider steht die genauere rechtliche Begründung nicht da. Vielleicht finde ich sie noch heraus.
Florian Ortner, Vorsitzender der ÖH der Universität Graz (Fraktion: Fachschaft) und Sprecher der Vorsitzendenkonferenz der Universitätsvertretungen, verwies auf ein rechtliches Gutachten, laut dem die vom Wissenschaftsministerium bestellten Vorsitzenden der Wahlkommissionen nicht dazu berechtigt seien, das Bundesrechenzentrum (BRZ) mit der Abwicklung der ÖH-Wahl zu beauftragen. Die Vorsitzenden hätten eine Vereinbarung nach Paragraf 10 Datenschutzgesetz unterzeichnet, die die Weitergabe der Daten der Studierenden an das BRZ erlaube.
Das von Johannes Hahn (ÖVP) geführte Wissenschaftsministerium habe das vorausgeahnt, indem es in einem Schreiben an die Vorsitzenden der Wahlkommissionen diese bei etwaigen rechtlichen Gegenmaßnahmen schad- und klaglos halten werde. Ortner kündigte seinerseits juristische Gegenmaßnahmen an. Man habe bereits zwei Anwaltskanzleien kontaktiert, die dabei helfen würden, die Interessen der E-Voting-Kritiker zu vertreten.
Ortner kritisierte auch das Vergabeverfahren. Dieses sei erst gescheitert, da sich die beiden Mitbewerber von Scytl darüber beschwert hatten, dass das spanische Unternehmen zu billig angeboten habe. Nach Informationen, die Ortner vorlägen, habe Scytl lediglich 158.569 Euro für das E-Voting-System verlangt.
Nach diesen Beschwerden habe das Wissenschaftsministerium die Ausschreibung zurückgezogen und den Auftrag im Rahmen eines internen Vergabeverfahrens an das Bundesrechenzentrum übergeben, das wiederum die Software bei Scytl geordert habe. Da es keine neue Ausschreibung gegeben habe, vermutet Ortner, dass Scytl die Software kostenlos zur Verfügung stelle.
Leider steht die genauere rechtliche Begründung nicht da. Vielleicht finde ich sie noch heraus.
pantywaist - 20. Feb, 17:01
Trackback URL:
https://pantywaist.twoday.net/stories/oehler-meint-brz-darf-daten-fuer-die-wahldurchfuehrung-nicht-erhalten/modTrackback