14 Monate Knast
Der Erfinder der Massenabmahnungen (laut c't) muss in den Knast wegen vollendeten Betruges an der TAZ, schreibt der Standard.
Zitat:
Der Münchener Anwalt Gravenreuth hatte die deutsche Tageszeitung "taz" wegen "einer Bestätigungsmail abgemahnt, die bei der Bestellung des taz-Newsletters automatisch gesendet wird". Im Artikel zur Verurteilung steht weiter: "Obwohl die taz die Abmahngebühr bezahlte, hatte Gravenreuth wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt sei und die Domain taz.de pfänden lassen.
Zitat:
Danach verlor von Gravenreuth die zivilrechtlichen Verfahren, in denen festgestellt wurde, dass das auch von Behörden verwendete "double opt in"-Verfahren mit einer automatischen Bestätigungsmail rechtmäßig ist.
Zitat:
Nachdem bei einer Durchsuchung der Kanzlei Gravenreuths im Januar 2007 ein Telefax-Schreiben der taz zu Tage kam, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte, lies die taz über ihren Rechtsanwalt Jony Eisenberg Anzeige wegen Betrugs erstatten.
Zitat:
Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Da die Richter dem Angeklagten "keine positive Legalprognose" bescheinigen konnten, wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt
Die Unschuldsvermutung gilt hier wirklich nicht, denn das Urteil ist - laut Standard unter Berufung auf die taz - rechtskräftig.
Zitat:
Der Münchener Anwalt Gravenreuth hatte die deutsche Tageszeitung "taz" wegen "einer Bestätigungsmail abgemahnt, die bei der Bestellung des taz-Newsletters automatisch gesendet wird". Im Artikel zur Verurteilung steht weiter: "Obwohl die taz die Abmahngebühr bezahlte, hatte Gravenreuth wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt sei und die Domain taz.de pfänden lassen.
Zitat:
Danach verlor von Gravenreuth die zivilrechtlichen Verfahren, in denen festgestellt wurde, dass das auch von Behörden verwendete "double opt in"-Verfahren mit einer automatischen Bestätigungsmail rechtmäßig ist.
Zitat:
Nachdem bei einer Durchsuchung der Kanzlei Gravenreuths im Januar 2007 ein Telefax-Schreiben der taz zu Tage kam, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte, lies die taz über ihren Rechtsanwalt Jony Eisenberg Anzeige wegen Betrugs erstatten.
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Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Da die Richter dem Angeklagten "keine positive Legalprognose" bescheinigen konnten, wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt
Die Unschuldsvermutung gilt hier wirklich nicht, denn das Urteil ist - laut Standard unter Berufung auf die taz - rechtskräftig.
pantywaist - 7. Feb, 15:20
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