Reaktionen auf das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz von Wahlcomputern
Eine Besprechung des Urteils findet sich hier.
Die beiden Deutschen, die das Urteil angestrebt haben, zeigen sich natürlich erfreut, und kritisieren im Standard auch das österreichische Modell des E-Votings, das nicht nur die selben SChwächen wie das deutsche System des Wahlcomputers in der Wahlzelle habe, sondern eben auch Probleme mit der Wahrung des Wahlgeheimnis macht.
Es schreibt der Standard:
Die APA berichtete, dass das Ministerium nach Kritik von Juristen und dem deutschen Präzedenzurteil Maßnahmen ergreifen wolle, um die Nachvollziehbarkeit der Stimmauszählung zu gewährleisten. Jedem Wähler soll ein Prüfcode zugewiesen werden. Nach der Wahl könne der Wähler dann damit kontrollieren, ob sein Code - also seine Stimme - tatsächlich für die richtige Liste gezählt wurde.
Völlig klar ist mir nicht, wie das genau funktioniert und was es bringen soll, aber es hört sich jedenfalls so an, als ob damit die Wahrung des Wahlgeheimnis noch mehr durchlöchert wird. Nicht nur wer sich im selben Zimmer wie der Wählende befindet, kann nachlesen, was er/sie wählt, es reicht auch schon der Code um das zu kontrollieren. Von Bedenken hinsichtlich der Betreiber des Systems ganz abgesehen.
E-Voting kommt, betont Wissenschaftsminister Hahn gegenüber dem UniStandard: "Die deutschen Verfassungsrichter haben sich ausschließlich mit der in Deutschland zum Einsatz gekommenen Wahlautomaten befasst. Die für Österreich entwickelte E-Voting-Möglichkeit hat damit nichts zu tun." Vorausgesetzt, der noch laufende Zertifizierungsprozess werde positiv abgeschlossen, "gehe ich von einer sicheren, demokratiepolitisch einwandfreien und innovativen Zusatzmöglichkeit bei den ÖH-Wahlen aus".
Es steht mir nicht zu, einem Minister Ratschläge zu erteilen ("Das hamma ja noch nie so gemacht", "Da kunnt ja jeder kummen"), aber er sollte vielleicht doch noch mal das Urteil genau lesen und dann seine Aussage noch mal sorgfältig überdenken.
Auch auf anderer Ebene lernt man nicht dazu, wie der Standard schreibt:
Hier können Studierende ihre E-Card zu einer Bürgerkarte erweitern, Kartenlesegeräte erhalten sie gratis dazu - beides Voraussetzung für das E-Voting. Mit dieser Kampagne versucht das Wissenschaftsministerium, E-Voting und die Bürgerkarte zu bewerben.
Doch schon an dieser Stelle hapert es. Zwar lässt sich die E-Card problemlos zur Bürgerkarte aufrüsten, währenddessen sind jedoch die Computerbildschirme für Passanten einsehbar, persönliche Daten erscheinen unverschlüsselt auf dem Bildschirm, und zu guter Letzt äußert sich der "Freischaltungsassistent" gut hörbar für alle Umstehenden über das soeben eingegebene Passwort. Ähnliche Probleme soll es an der TU Graz geben.
Als ich mir meine Bürgerkarte holen ging, wollte man von mir, dass ich alle 3 Passwörter auf einen Zettel schreibe, den dann zumindest 2 der 3 anwesenden Mitarbeiter sahen.
Beim Widerrufspasswort ist das auch notwendig, weil das müssen sie eingeben. (Die anderen beiden hätte ich auch später erst aufschreiben können - oder gar nicht. Dazu gesagt hat mir das aber keiner und ich habe es erst nachher ableiten können).
Sie merken es sich aber eh nicht, haben sie mir glaubhaft versichert. (Wozu auch?)
Die beiden Deutschen, die das Urteil angestrebt haben, zeigen sich natürlich erfreut, und kritisieren im Standard auch das österreichische Modell des E-Votings, das nicht nur die selben SChwächen wie das deutsche System des Wahlcomputers in der Wahlzelle habe, sondern eben auch Probleme mit der Wahrung des Wahlgeheimnis macht.
Es schreibt der Standard:
Die APA berichtete, dass das Ministerium nach Kritik von Juristen und dem deutschen Präzedenzurteil Maßnahmen ergreifen wolle, um die Nachvollziehbarkeit der Stimmauszählung zu gewährleisten. Jedem Wähler soll ein Prüfcode zugewiesen werden. Nach der Wahl könne der Wähler dann damit kontrollieren, ob sein Code - also seine Stimme - tatsächlich für die richtige Liste gezählt wurde.
Völlig klar ist mir nicht, wie das genau funktioniert und was es bringen soll, aber es hört sich jedenfalls so an, als ob damit die Wahrung des Wahlgeheimnis noch mehr durchlöchert wird. Nicht nur wer sich im selben Zimmer wie der Wählende befindet, kann nachlesen, was er/sie wählt, es reicht auch schon der Code um das zu kontrollieren. Von Bedenken hinsichtlich der Betreiber des Systems ganz abgesehen.
E-Voting kommt, betont Wissenschaftsminister Hahn gegenüber dem UniStandard: "Die deutschen Verfassungsrichter haben sich ausschließlich mit der in Deutschland zum Einsatz gekommenen Wahlautomaten befasst. Die für Österreich entwickelte E-Voting-Möglichkeit hat damit nichts zu tun." Vorausgesetzt, der noch laufende Zertifizierungsprozess werde positiv abgeschlossen, "gehe ich von einer sicheren, demokratiepolitisch einwandfreien und innovativen Zusatzmöglichkeit bei den ÖH-Wahlen aus".
Es steht mir nicht zu, einem Minister Ratschläge zu erteilen ("Das hamma ja noch nie so gemacht", "Da kunnt ja jeder kummen"), aber er sollte vielleicht doch noch mal das Urteil genau lesen und dann seine Aussage noch mal sorgfältig überdenken.
Auch auf anderer Ebene lernt man nicht dazu, wie der Standard schreibt:
Hier können Studierende ihre E-Card zu einer Bürgerkarte erweitern, Kartenlesegeräte erhalten sie gratis dazu - beides Voraussetzung für das E-Voting. Mit dieser Kampagne versucht das Wissenschaftsministerium, E-Voting und die Bürgerkarte zu bewerben.
Doch schon an dieser Stelle hapert es. Zwar lässt sich die E-Card problemlos zur Bürgerkarte aufrüsten, währenddessen sind jedoch die Computerbildschirme für Passanten einsehbar, persönliche Daten erscheinen unverschlüsselt auf dem Bildschirm, und zu guter Letzt äußert sich der "Freischaltungsassistent" gut hörbar für alle Umstehenden über das soeben eingegebene Passwort. Ähnliche Probleme soll es an der TU Graz geben.
Als ich mir meine Bürgerkarte holen ging, wollte man von mir, dass ich alle 3 Passwörter auf einen Zettel schreibe, den dann zumindest 2 der 3 anwesenden Mitarbeiter sahen.
Beim Widerrufspasswort ist das auch notwendig, weil das müssen sie eingeben. (Die anderen beiden hätte ich auch später erst aufschreiben können - oder gar nicht. Dazu gesagt hat mir das aber keiner und ich habe es erst nachher ableiten können).
Sie merken es sich aber eh nicht, haben sie mir glaubhaft versichert. (Wozu auch?)
pantywaist - 5. Mär, 15:34
Trackback URL:
https://pantywaist.twoday.net/stories/reaktionen-auf-das-urteil-des-deutschen-bundesverfassungsgerichts-zum/modTrackback