Habe ich ein Recht, bei einer (E-) Wahl ungültig wählen zu können?
Jeder weiß, wie ein Wahlzettel aussieht (zB so auf der Parlaments- HP).
Mit dem wird man bei der klasssichen Wahl in der Wahlzelle alleine gelassen, und kann je nachdem eine Partei, mehrere, alle, keine ankreuzen oder draufschreiben, wie das dereinst Ernst Hinterberger in einem seiner Drehbücher vorschlug, "Alles Trotteln" draufschreiben.
Kurz, man kann gültig oder ungültig wählen.
Unter Juristen heißt's, aus einem Sein folgert kein Sollen. Das heißt, nur weil etwas so ist, heißt das nicht, dass es so sein soll oder muss.
Das also führt direkt zur Frage "Habe ich ein Recht, bei einer gleichen, geheimen, allgemeinen und persönlichen Wahl, eine ungültige Stimme abzugeben?"
Leider weiß ich die Antwort nicht. In der NRWO habe ich nichts gefunden, dass eine Stimme ungültig sein kann ist mE mehr ein denklogisches Resultat, wenn man unbeobachtet in einer Zelle im Grunde alles mit einem Stift und einem offiziellen Wahlzettel machen kann. Das B-VG brachte auch keine Erhellung.
Judikatur habe ich gar nicht versucht zu finden, Literatur wüßte ich auch keinen Ansatzpunkt.
Auch wenn "weiß" wählen meines Erachtens eine sehr wichtige Form ist, seiner politischen Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen (nicht wählen kann ja auch "mir is' alles eins" heißen), ergibt sich das direkt aus obigen (materiellen) Verfassungsgesetzen? Habe ich ein Recht drauf?
Dann bleiben noch ein paar eher technische Fragen:
Kann ich was auf den digitalen Stimmzettel draufschreiben?
Wahrscheinlich nicht, es würde auch weniger Sinn machen, während der papierne Wahlzettel von einer mehrköpfigen Kommission ausgezählt wird, sieht den digitalen ja nie jemand, den wertet der Computer aus.
Kann ich mehrere der Fraktionen ankreuzen?
Falls ja, habe ich damit auch die Möglichkeit bekommen, ungültig zu wählen.
Kann ich nichts bzw niemand ankreuzen und auf "weiter" bzw "Stimme abgeben" klicken?
Falls ja, ist auch das eine Möglichkeit ungültig zu wählen.
Falls eine der obigen Fragen mit ja beantwortet ist, warnt mich das Programm dann, dass ich dabei bin, ungültig zu wählen?
Bzw, sofern es nach dem erstmaligen Anklicken die Frage gibt, Stimme bestätigen, steht dann dort dabei "Ungültig"?
Mit dem wird man bei der klasssichen Wahl in der Wahlzelle alleine gelassen, und kann je nachdem eine Partei, mehrere, alle, keine ankreuzen oder draufschreiben, wie das dereinst Ernst Hinterberger in einem seiner Drehbücher vorschlug, "Alles Trotteln" draufschreiben.
Kurz, man kann gültig oder ungültig wählen.
Unter Juristen heißt's, aus einem Sein folgert kein Sollen. Das heißt, nur weil etwas so ist, heißt das nicht, dass es so sein soll oder muss.
Das also führt direkt zur Frage "Habe ich ein Recht, bei einer gleichen, geheimen, allgemeinen und persönlichen Wahl, eine ungültige Stimme abzugeben?"
Leider weiß ich die Antwort nicht. In der NRWO habe ich nichts gefunden, dass eine Stimme ungültig sein kann ist mE mehr ein denklogisches Resultat, wenn man unbeobachtet in einer Zelle im Grunde alles mit einem Stift und einem offiziellen Wahlzettel machen kann. Das B-VG brachte auch keine Erhellung.
Judikatur habe ich gar nicht versucht zu finden, Literatur wüßte ich auch keinen Ansatzpunkt.
Auch wenn "weiß" wählen meines Erachtens eine sehr wichtige Form ist, seiner politischen Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen (nicht wählen kann ja auch "mir is' alles eins" heißen), ergibt sich das direkt aus obigen (materiellen) Verfassungsgesetzen? Habe ich ein Recht drauf?
Dann bleiben noch ein paar eher technische Fragen:
Kann ich was auf den digitalen Stimmzettel draufschreiben?
Wahrscheinlich nicht, es würde auch weniger Sinn machen, während der papierne Wahlzettel von einer mehrköpfigen Kommission ausgezählt wird, sieht den digitalen ja nie jemand, den wertet der Computer aus.
Kann ich mehrere der Fraktionen ankreuzen?
Falls ja, habe ich damit auch die Möglichkeit bekommen, ungültig zu wählen.
Kann ich nichts bzw niemand ankreuzen und auf "weiter" bzw "Stimme abgeben" klicken?
Falls ja, ist auch das eine Möglichkeit ungültig zu wählen.
Falls eine der obigen Fragen mit ja beantwortet ist, warnt mich das Programm dann, dass ich dabei bin, ungültig zu wählen?
Bzw, sofern es nach dem erstmaligen Anklicken die Frage gibt, Stimme bestätigen, steht dann dort dabei "Ungültig"?
pantywaist - 11. Feb, 10:09
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