FAQ des Ministeriums zum E-Voting
http://www.bmwf.gv.at/fileadmin/user_upload/FAQ_Liste.pdf
Hier ein paar Auszüge.
Wann findet das Ganze statt?
Das E-Voting findet voraussicthlich von 18. Mai 2009 8.00 Uhr durchgehend bis 22. Mai 18.00 Uhr, die Papierwahl findet von 26. bis 28. Mai 2009 statt.
Wie wird die Stimme anonym?
Die Herstellung der Anonymität erfolgt bei dem E-Voting analog zur Briefwahl. Dabei überwacht die Wahlkommission die korrekte Vorbereitung der Auszählung, bei der die Signaturen der abgegeben verschlüsselten Stimmen überprüft wird. Danach werden die Signaturen entfernt und die verschlüsselten Stimmen gemischt, um eine Rückverfolgung auszuschließen. Erst danach ist durch Beigabe der privaten Schlüssel der Wahlkommission bei der österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft die Auszählung möglich.
Ist das wirklich sicher?
Das Konzept für das E-Voting System für die ÖH-Wahlen unterscheidet sich von bisher eingesetzten grundsätzlich. Ein Rückschluss von anderen Einsätzen auf das ÖH E-Voting ist daher nicht zielführend. Die Komponenten von Scytl haben bis heute jeder Manipulation widerstanden. Vielmehr wurde die Sicherheit mehrfach international überprüft. Eine solche Zertifizierung ist auch für die ÖH-Wahlen eine Grundvoraussetzung.
Andere Quellen (Arge Daten) haben das ja etwas anders gesehen. Als Laie - und da ist wieder das Problem der Transparenz - muss ich dazu schweigen.
Auch das Ministerium ist sich der vielen Missbrauchsversuche des Wahlrechts bei Öh Wahlen bewusst. Es sagt dazu:
Das ÖH-Wahlrecht sieht die Möglichkeit für jede/n Studierende/n vor, in jede/r von ihr/ihm belegten Studienrichtung von ihrem/seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Belegt ein/e Studierende/r ein Studium nur um an der Wahl teilnehmen zu können, hat dies vorrangig wahltaktische Hintergründe, ist aber rechtlich zulässig. Diese Entwicklung ist nicht erwünscht und ist international unüblich. Es steht aber in keinem ursächlichen Zusammenhang mit E-Voting.
Ob es mit der Verfassung in Einklang steht:
Die Durchführung von Wahlen in Österreich orientiert sich immer an den Wahlrechtsgrundsätzen die in der Verfassung für die Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatswahlen (oder auch Wahlen zu Gebietskörperschaften) festgeschrieben ist. Diese umfassen das allgemeine, gleiche, persönliche, geheime, unmittelbare und freie Wahlrecht. Seit 01.07.2007 ist für diese Wahlen die Durchführung der Briefwahl erlaubt und wurde auch bei der letzten Nationalratswahl im September 2008 erstmals verwendet. Bei E-Voting für die ÖH-Wahlen handelt es sich im Prinzip um eine Briefwahl über das Internet. 1995 wurde vom Verfassungsgerichtshof anerkannt, dass zwischen Nationalrats- und Interessensvertretungswahlen unterschieden werden muss und ermöglichte damit die Briefwahl bei der Arbeiterkammerwahl und der Personalvertretungswahl des Bundes. Die Möglichkeit per E-Voting zu wählen haben die Wirtschaftskammer und die ÖH seit 2001 durch einen Beschluss des Nationalrats.
Ich hab das Judikat noch nicht gefunden. Aber sobald ich es habe, werde ich es in diesem Blog besprechen.
Auf die Frage, wie wird sichergestellt, dass der Wähler unbeeinflusst gewählt hat, ist das Ministerium für Ausgliederung:
Die Wahlkommission hat bei der Durchführung von Wahlen in einem Wahllokal die Aufgaben die Identität zu überprüfen und die geheime Stimmabgabe zu gewährleisten. Diese Aufgaben werden im Fall einer Distanzwahl (z.B. Briefwahl oder E-Voting) der/m Wähler/in übertragen.
Mehr privat, weniger Staat sage ich da nur.
Allerdings sagt das Ministerium auch, dass es beim E-Voting eh auch eine eidesstattliche Erklärung, dass man die Verfassung eingehalten hat, geben wird, genauso wie bei der Briefwahl.
Das war mir bis jetzt noch unklar und wurde nun beantwortet.
Sonst steht natürlich sehr viel drinnen, was wir alles schon wissen, wie zB man braucht Bürgerkarte und Lesegerät, das Gratislesegerät entspricht den Vorgaben, E- Voting wurde auch schon wo anders verwendet, das E-Voting kann für ungültig erklärt werden, wenn es sein muss etc.
Übrigens, die Seite für's E-Voting ist
http://www.oeh-wahl.gv.at
Momentan leitet die aber nur weiter zum Ministerium.
Hier ein paar Auszüge.
Wann findet das Ganze statt?
Das E-Voting findet voraussicthlich von 18. Mai 2009 8.00 Uhr durchgehend bis 22. Mai 18.00 Uhr, die Papierwahl findet von 26. bis 28. Mai 2009 statt.
Wie wird die Stimme anonym?
Die Herstellung der Anonymität erfolgt bei dem E-Voting analog zur Briefwahl. Dabei überwacht die Wahlkommission die korrekte Vorbereitung der Auszählung, bei der die Signaturen der abgegeben verschlüsselten Stimmen überprüft wird. Danach werden die Signaturen entfernt und die verschlüsselten Stimmen gemischt, um eine Rückverfolgung auszuschließen. Erst danach ist durch Beigabe der privaten Schlüssel der Wahlkommission bei der österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft die Auszählung möglich.
Ist das wirklich sicher?
Das Konzept für das E-Voting System für die ÖH-Wahlen unterscheidet sich von bisher eingesetzten grundsätzlich. Ein Rückschluss von anderen Einsätzen auf das ÖH E-Voting ist daher nicht zielführend. Die Komponenten von Scytl haben bis heute jeder Manipulation widerstanden. Vielmehr wurde die Sicherheit mehrfach international überprüft. Eine solche Zertifizierung ist auch für die ÖH-Wahlen eine Grundvoraussetzung.
Andere Quellen (Arge Daten) haben das ja etwas anders gesehen. Als Laie - und da ist wieder das Problem der Transparenz - muss ich dazu schweigen.
Auch das Ministerium ist sich der vielen Missbrauchsversuche des Wahlrechts bei Öh Wahlen bewusst. Es sagt dazu:
Das ÖH-Wahlrecht sieht die Möglichkeit für jede/n Studierende/n vor, in jede/r von ihr/ihm belegten Studienrichtung von ihrem/seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Belegt ein/e Studierende/r ein Studium nur um an der Wahl teilnehmen zu können, hat dies vorrangig wahltaktische Hintergründe, ist aber rechtlich zulässig. Diese Entwicklung ist nicht erwünscht und ist international unüblich. Es steht aber in keinem ursächlichen Zusammenhang mit E-Voting.
Ob es mit der Verfassung in Einklang steht:
Die Durchführung von Wahlen in Österreich orientiert sich immer an den Wahlrechtsgrundsätzen die in der Verfassung für die Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatswahlen (oder auch Wahlen zu Gebietskörperschaften) festgeschrieben ist. Diese umfassen das allgemeine, gleiche, persönliche, geheime, unmittelbare und freie Wahlrecht. Seit 01.07.2007 ist für diese Wahlen die Durchführung der Briefwahl erlaubt und wurde auch bei der letzten Nationalratswahl im September 2008 erstmals verwendet. Bei E-Voting für die ÖH-Wahlen handelt es sich im Prinzip um eine Briefwahl über das Internet. 1995 wurde vom Verfassungsgerichtshof anerkannt, dass zwischen Nationalrats- und Interessensvertretungswahlen unterschieden werden muss und ermöglichte damit die Briefwahl bei der Arbeiterkammerwahl und der Personalvertretungswahl des Bundes. Die Möglichkeit per E-Voting zu wählen haben die Wirtschaftskammer und die ÖH seit 2001 durch einen Beschluss des Nationalrats.
Ich hab das Judikat noch nicht gefunden. Aber sobald ich es habe, werde ich es in diesem Blog besprechen.
Auf die Frage, wie wird sichergestellt, dass der Wähler unbeeinflusst gewählt hat, ist das Ministerium für Ausgliederung:
Die Wahlkommission hat bei der Durchführung von Wahlen in einem Wahllokal die Aufgaben die Identität zu überprüfen und die geheime Stimmabgabe zu gewährleisten. Diese Aufgaben werden im Fall einer Distanzwahl (z.B. Briefwahl oder E-Voting) der/m Wähler/in übertragen.
Mehr privat, weniger Staat sage ich da nur.
Allerdings sagt das Ministerium auch, dass es beim E-Voting eh auch eine eidesstattliche Erklärung, dass man die Verfassung eingehalten hat, geben wird, genauso wie bei der Briefwahl.
Das war mir bis jetzt noch unklar und wurde nun beantwortet.
Sonst steht natürlich sehr viel drinnen, was wir alles schon wissen, wie zB man braucht Bürgerkarte und Lesegerät, das Gratislesegerät entspricht den Vorgaben, E- Voting wurde auch schon wo anders verwendet, das E-Voting kann für ungültig erklärt werden, wenn es sein muss etc.
Übrigens, die Seite für's E-Voting ist
http://www.oeh-wahl.gv.at
Momentan leitet die aber nur weiter zum Ministerium.
pantywaist - 23. Feb, 08:43
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