ÖH- Fraktion GRAS gehen gegen E- Voting zur Datenschutzkommission

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Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) [das sind die, die Gremien desavourieren, zu denen sie Mitglieder schicken, damit es überhaupt eine gesetzesmäßige ÖH- Wahl geben kann. Außerdem sind das die, deren Pressemeldungen der Standard nicht richtig abschreiben kann] haben bei der Datenschutzkommission [im Folgenden DSK] "wegen gravierender Gefährdungen des Datenschutzes" um eine Prüfung von E-Voting via Internet angesucht, das bei der kommenden Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) erstmals bundesweit zum Einsatz kommen soll.

Dem Ministerium entlockt das bestenfalls ein Schulterzucken, laut deren Auffassung sind alle datenschutzrechtlichen Fragen geklärt.Erst vor zwei, drei Wochen habe [die DSK] eine Eingabe zum Thema "personenspezifische Kerndaten" behandelt und den Datenschutz rund um die elektronische Stimmabgabe für ausreichend befunden [so das Ministerium].

Allein die Übergabe personenbezogener Studentendaten (Name, Matrikelnummer etc.) an das mit der technischen Abwicklung der Wahl betraute Bundesrechenzentrum sei [laut GRAS] "äußerst bedenklich", außerdem sei nicht präzise genug festgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen, auf wessen Anordnung hin und für welche Zwecke diese Daten genutzt werden können. Auch würden "angemessene Garantien" für die Geheimhaltung dieser Daten in den gesetzlichen Bestimmungen fehlen.

In der Eingabe gemäß § 30 DSG 2000, die ORF.at vorliegt, kritisieren die GRAS auch die Weitergabe der Daten der Studenten durch die ÖH-Wahlkommissionen an das Bundesrechenzentrum. Diese sei ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Den Vorwurf gab es schon einmal (nachzulesen zB hier) Soweit ich das mitbekommen habe, wurde der Einwand damals ignoriert bzw eben gesagt, keine datenschutzrechtlichen Bedenken würden bestehen.

Auf Anfrage von ORF.at sagte DSK-Sprecherin Waltraut Kotschy, dass sie die Eingabe noch nicht erhalten habe. Wenn es triftige Gründe, also einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht, gebe, könne die DSK durchaus durch Verweigerung des Registrierungsverfahrens verhindern, dass das E-Voting stattfinde. Das sei jedoch eher unwahrscheinlich, da die Regeln zum E-Voting gesetzlich festgelegt seien, und es nicht Aufgabe der DSK sei, Gesetze auf ihre Verfassungskonformität [Ist das eine sublime Kritik der DSK oder ist da mein Wunsch der Vater dieses Gedanken?] zu prüfen.

Zum Prozedere sei noch erwähnt, dass alle Unis da einen eigenen Antrag stellen mussten, was sie auch getan haben. Probleme dabei seien laut der Sprecherin nicht zu erwarten.

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